Energieeffizienz in der Wirtschaft – Förderoptionen Teil III - Dekarbonisierung in der Industrie

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veröffentlicht am 21. Juli 2022

 

In Teil III dieser Artikelreihe stellen wir Ihnen ein weiteres Zuschussprogramm im Bereich der Energieeffizienzmaßnahmen vor.

 

Mit dem Förderprogramm „Dekarbonisierung in der Industrie“ unterstützt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz energieintensive Industrieunternehmen bei Projekten zur Reduzierung prozessbedingter Treibhausgasemissionen, die nach heutigem Stand der Technik nicht oder nur schwer vermeidbar sind.

 

Gefördert werden sowohl die Erforschung und Entwicklung, Erprobung und Demonstration als auch Investitionen in Anlagen zur Umsetzung von Maßnahmen im industriellen Maßstab, sofern sie geeignet sind, die Treibhausgasemissionen möglichst weitgehend und dauerhaft zu reduzieren.

Die geförderten Projekte sollen einen hohen Innovations- und Demonstrationscharakter aufweisen sowie modellhaft auf andere Unternehmen übertragbar sein.

 

Hierzu zählen Maßnahmen mit folgendem Fokus:

  • Treibhausgasarme/-neutrale Herstellungsverfahren
  • Innovative und hocheffiziente Verfahren zur Umstellung auf strombasierte Verfahren
  • Integrierte Produktionsverfahren sowie innovative Verfahrenskombinationen
  • Erforschung, Entwicklung und Erprobung von Alternativen zu Produkten, die in ihrer Herstellung prozessbedingte Emissionen verursachen
  • Treibhausgasarme oder -neutrale Herstellungsverfahren für die alternativen Produkte
  • Brückentechnologien, welche langfristig eine komplette Umstellung auf die Nutzung erneuerbarer Energien und Rohstoffe ermöglichen
  • Monitoring und Evaluierung zur Erfolgskontrolle

 

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die nach den Vorschriften des Bundes-Immissionsschutzgesetzes genehmigte Anlagen in Branchen, die vom Anwendungsbereich des EU-Emissionshandels erfasst sind und prozessbedingte Treibhausgasemissionen aufweisen.
Hochschulen, Universitäten und weitere Forschungseinrichtungen können im Auftrag eines antragsberechtigten Unternehmens als Projektpartner eingebunden werden.

 

Projektskizzen können fortlaufend eingereicht werden. Das Antragsverfahren ist zweistufig.
Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Rahmen einer Anteilfinanzierung gewährt und auf einen Höchstbetrag begrenzt.

 

Die Beihilfeintensität beträgt je nach Vorhaben und Unternehmensgröße:

  • 45 -70 % für kleine Unternehmen
  • 35- 60 % für mittlere Unternehmen
  • 25- 50 % für große Unternehmen

 

Eine Kumulierung mit Fördermitteln aus anderen Programmen ist unter Berücksichtigung der Kumulierungsregeln nach Artikel 8 AGVO möglich.

 

Interesse geweckt? Kommen Sie gerne auf uns zu.

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