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aktualisiert am 15. April 2020 | Lesedauer ca. 4 Minuten
Am 18. März 2020 hat US-Präsident Trump das Gesetz „Families First Coronavirus Response Act” (H.R. 6201) unterzeichnet, das die Lohnfortzahlung bei familiär- oder krankheitsbedingter Abwesenheit im Zusammenhang mit dem Coronavirus vorsieht. Das Gesetz regelt zudem die Behandlung von Steuergutschriften für die betroffenen Arbeitgeber. Außerdem werden Sachleistungen etwa für Nahrungsmittel erweitert, es werden Zuschüsse zur staatlichen Arbeitslosenversicherung in Notfällen ermöglicht und u.a. die „Medicaid-Finanzierung“ für die Bundesstaaten erhöht. Nachstehend finden Sie die wichtigsten Bestimmungen des Gesetzes im Überblick:
Privatwirtschaftliche Arbeitgeber mit weniger als 500 Beschäftigten und staatliche Stellen müssen den Arbeitnehmern bis zu 80 Stunden (oder das Äquivalent für Teilzeitbeschäftigte) an bezahltem Krankheitsurlaub zur Verfügung stellen, sofern ein Arbeitnehmer im Zusammenhang mit Covid-19 nicht arbeitsfähig ist. Das schließt folgende Fälle ein:
Die Zahlungen für die krankheitsbedingte Abwesenheit werden auf 511 US-Dollar pro Tag und insgesamt 5.110 US-Dollar im Falle der ersten drei Kategorien (eigene Gesundheitsprobleme des Arbeitnehmers) und 200 US-Dollar pro Tag und insgesamt 2.000 US-Dollar für die anderen Kategorien (zur Betreuung anderer) begrenzt. Diese bezahlten Krankheitstage kommen zu den regulär vereinbarten jährlichen bezahlten Krankheitstagen hinzu.
Die Gesetzesänderung enthält mehrere Steuergutschriften.
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Coronavirus: Was Sie unbedingt wissen müssen
Matthias Amberg
Steuerberater, CPA
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Elisa Fay
CPA
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