Südafrika – Aktuelle Lockdown-Stufe 1

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von Grit Campos Nave | zuletzt aktualisiert am 2. November 2020 | Lesedauer ca. 2 Minuten

  

Die in der Republik gegen die Ausbreitung von Covid-19 verhängte Ausgangssperre basiert auf einer Risikoabwägung. Nach einer weiteren Lockerung der Ausgangssperre gilt nunmehr seit dem 21. September 2020 die niedrigste Maßnahmenstufe, die sogenannte Lockdown-Stufe „Level 1". Seit Ausbruch der Corona-Pandemie verzeichnet Südafrika mittlerweile 721.770 positive Covid-19-Fälle (2.056/Tag).

  

  

 

Auf der Grundlage der Einhaltung der Hygienevorschriften sowie der Schutzmaßnahmen wurden weitere Beschränkungen aufgehoben. Folglich sind bis auf wenige Ausnahmen (wie bspw. die Veranstaltung von Kreuzfahrten) nahezu alle gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Aktivitäten wieder möglich. Beispiele sind die nächtliche Ausgangssperre, die nur noch von Mitternacht bis vier Uhr morgens gilt. Zudem ist der Verkauf von Alkohol von Montag bis Donnerstag von 9 bis 17 Uhr wieder erlaubt. Abgesehen von wenigen Ausnahmen (bspw. im Transportwesen) gilt als Regel grundsätzlich das Einhalten von 1,5 Metern Abstand. Die Maskenpflicht an öffentlichen Plätzen und am Arbeitsplatz bleibt nach wie vor bestehen. Arbeitgeber sind weiterhin zur Einhaltung der Hygienestandards sowie der Sicherheitsvorschriften gegenüber ihren Mitarbeitern und Geschäftsbesuchern in Bezug auf Covid-19 verpflichtet (bspw. das Desinfizieren der Hände und das Messen der Körpertemperatur der Geschäftsbesucher).   

 

Das Versammlungsverbot im Freien wurde gelockert/erweitert und es gilt nun ab 500 Personen. Demgegenüber dürfen sich in geschlossenen Räumen höchstens 250 Personen aufhalten. Der Besuch von Versammlungen, bspw. in Restaurants und Konferenzräumen, ist auf 50 Prozent der verfügbaren Kapazitäten limitiert.

 

Internationale Flugreisen von und nach Südafrika

Seit dem 1. Oktober 2020 wurde der internationale Flugverkehr aus und nach Südafrika wieder aufgenommen, wenngleich er noch gewissen Einschränkungen unterliegt. Reisende aus Hochrisikoländern dürfen nur unter den geltenden Visabestimmungen in das Land einreisen. Im Allgemeinen wird durch das Auswärtige Amt vor nicht notwendigen touristischen Reisen nach Südafrika zum aktuellen Zeitpunkt gewarnt.

 

Ein- und Ausreisen dürfen derzeit nur über die Hauptflughäfen OR Tambo (Johannesburg), Cape Town International Airport (Kapstadt) sowie King Shaka International Airport (Durban) erfolgen.

 
Südafrika hat andere Länder weltweit in COVID-19-Risikostufen eingeteilt. So wird bspw. Deutschland, das noch bis vor kurzem nicht als Hochrisikoland eingestuft wurde, nun in die Liste der Hochrisikoländer aufgenommen. Demzufolge wurde die Visa-Befreiung für Personen, die zu Urlaubszwecken in die Republik reisen wollen, bis auf weiteres aufgehoben. Zudem ist eine touristische Einreise aus Deutschland nach Südafrika derzeit nicht möglich. Auch der öffentliche Inlandsflugverkehr sowie Zug- und Busreisen finden im Land statt.

 

Neue Einreisebestimmungen für Geschäftsreisende

Eine Geschäfts-Einreise aus Deutschland nach Südafrika ist seit dem 1. Oktober 2020 grundsätzlich wieder möglich. Deutsche Staatsbürger benötigen zudem für kurzfristige geschäftliche Besuche in die Republik grundsätzlich kein Visum (bis auf Ausnahmen). Die aufgrund von Covid-19 verhängte Visumspflicht für deutsche Staatsangehörige wurde mit Wirkung zum 4. Oktober 2020 wieder aufgehoben (Geschäftsreisende). Das gilt allerdings unter der strengen Voraussetzung, dass sie nicht aus einem Hochrisikoland einreisen und sich in den letzten zehn Tagen vor ihrer Einreise nicht in einem Hochrisikoland aufgehalten haben.

 
Sofern ein Geschäftsreisender aus einem Hochrisikoland beabsichtigt, nach Südafrika zu reisen, kann beim Innenminister des Landes einen schriftlichen Einreiseantrag stellen, in dem er die Gründe für seine geschäftliche Einreise nach Südafrika darlegt.

 

Jeder Einreisende muss außerdem bei Ankunft den Nachweis einer Reiseversicherung sowie einen negativen Covid-19-PCR-Test vorlegen, der bei Abflug von Deutschland nach Südafrika nicht älter als 72 Stunden ab dem Zeitpunkt der Abreise aus Deutschland nach Südafrika sein darf. Der Test muss zudem von einem zugelassenen Arzt erstellt und mit dessen Namen und Unterschrift versehen sein (zertifizierter Test). Diese Pflicht gilt auch für eine geplante Durchreise innerhalb Südafrikas. Ein Passagier, der ohne einen Covid-19-PCR-Test einreist, muss sich auf eigene Kosten einer 10-tägigen Quarantäne unterziehen. Die Quarantäne kann in der gebuchten Unterkunft genehmigt werden, wenn die Unterkunft entsprechend für die Durchführung eingerichtet/ ausgestattet/ gerüstet ist. Gleichzeitig besteht die Möglichkeit der Selbstquarantäne.

 

Für den Fall, dass eine Quarantäne erforderlich wird, muss der Einreisende zwingend die mobile Corona-Warn-App COVID Alert South Africa" auf seinem Mobiltelefon installiert haben, eine Reisekrankenversicherung vorweisen und seinen Unterkunfts- bzw. Adressnachweis vorlegen. Ebenso ist er verpflichtet, sich an die Corona-Vorschriften, die im Land gelten, zu halten.

 

Zusätzlich wird bei Ankunft ein Gesundheits-Screening durchgeführt. Sollte der Einreisende auch bei Vorliegen eines negativen Corona-Tests auffällige Corona-Symptome bemerken (bspw. Grippesymptome oder erhöhte Körpertemperatur) oder er Kontakt zu infizierten Personen gehabt haben, muss er sich solange in Quarantäne bzw. Eigenquarantäne begeben bis ein Covid-19-Wiederholungstest durchgeführt wurde, der negativ ausfällt.

 
Aufgrund der aktuell steigenden Covid-19-Infektionszahlen in Deutschland muss weiterhin beobachtet werden, wie sich die aktuelle Entwicklung in Deutschland auf Südafrika auswirken wird. Sollte sich die Corona-Situation in Deutschland verschlechtern, ist mit weiteren Restriktionen im Hinblick auf Visa und Einreisebestimmungen zu rechnen. Sie würden auch sehr kurzfristig seitens Südafrika implementiert werden.

  

Für die Nachbarländer Südafrikas gelten derzeit Reisewarnungen. Einreisen auf dem Landweg sind nur über bestimmte freigegebene Grenzübergänge möglich, über die die Behörden der Zielländer Auskunft geben.

Gegen Vorlage eines gültigen Rückflugscheins wird bei Einreise in aller Regel eine Besuchsgenehmigung, „visitor's visa", für den Zeitraum der geplanten Reise (maximal für 90 Tage) erteilt.

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