Rumänisches Unterstützungsprogramm für Kleine- und Mittlere Unternehmen

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veröffentlicht am 20. Mai 2020 | Lesedauer ca. 3 Minuten

  

Die Rumänische Regierung hat ein „IMM Invest Programm" für Kleine- und Mittlere Unternehmen (KMU) ins Leben gerufen, um sie beim Überbrücken der schwierigen finanziellen Lage nach dem Lockdown zu unterstützen.

 

  

  
 

Gemäß der rumänischen Gesetzgebung werden die KMU je nach Anzahl der Beschäftigten und jährlichem Nettoumsatz in folgende Kategorien eingeteilt:

 

a) Mikro-Unternehmen – bis zu 9 Mitarbeiter und Nettojahresumsatz oder Bilanzsumme von bis zu 2 Millionen Euro (umgerechnet in Lei),

 

b) kleine Unternehmen – zwischen 10 und 49 Beschäftigte und ein Nettojahresumsatz oder Bilanzsumme von bis zu 10 Millionen Euro (umgerechnet in Lei),

 
c) mittlere Unternehmen – zwischen 50 und 249 Mitarbeiter und ein Nettojahresumsatz von bis zu 50 Millionen Euro (umgerechnet in Lei), oder eine Bilanzsumme, die den Betrag von 43 Millionen Euro nicht überschreitet.

 
Dank des Programms sollen fast 40.000 rumänische KMU unter Vorzugsbedingungen Zugang zu Bankkrediten erhalten, um die Kontinuität der  Betriebstätigkeit zu gewährleisten und das während der Pandemie beschäftigte Personal bis zum 31. Dezember 2020 zu vergüten.

 

Rumänien hat die Genehmigung der Europäischen Kommission für zwei vorübergehende staatlichen Beihilfesysteme erhalten:

 

 

Die staatlichen Zuschüsse können KMU aus allen Wirtschaftsbereichen erhalten. Ausgenommen davon sind Unternehmen:

  • aus der Glücksspiel- und Wettbranche,
  • die Waffen, Munition, Sprengstoffen herstellen oder vermarkten
  • die Tabak, Alkohol, staatlich kontrollierte Substanzen, Pflanzen, Drogen und psychotropischen Substanzen herstellen oder vermarkten.


Um die Zuschüsse zu erhalten, müssen die Unternehmen folgende Kriterien erfüllen:

  • Sie dürfen bis zum 31. Dezember 2019 keine finanziellen Schwierigkeiten haben. Die gegenwärtigen finanzielle Schwierigkeiten des Unternehmens müssen auf die Covid-19 Pandemie zurückzuführen sein.
  • Keine anhängigen Streitigkeiten gegen die rumänischen Finanzbehörden oder Kreditinstituten.
  • in den letzten 6 Monaten bis zum 31. Dezember 2019 dürfen sie keine überfälligen Kredite haben. Wenn sie dennoch ausstehende Beträge haben, dann sind sie in die Kategorien A-C der Datenbank des Central Credit Risk Center eingetragen, einschließlich Beträge aus den Leasinggeschäften.
  • Es wurde kein Verbot gegen Unternehmen verhängt hinsichtlich Ausgabe von Schecks/Schuldscheinen.
  • Gegen die Unternehmen wurde kein Insolvenzverfahren eingeleitet.
  • Die Unternehmen müssen alle erforderlichen Sicherheiten vorlegen und alle von dem Finanzinstitut, das das Darlehen gewährt, auferlegten Zulassungskriterien erfüllen.
  • Keine ausstehenden Steuerverbindlichkeiten gegenüber dem Zentralhaushalt haben. Falls dennoch ausstehende Steuerverbindlichkeiten vorhanden sind, muss sich das betreffende Unternehmen verpflichten, sie aus dem im Rahmen des Programms gewährten Kredite, zu begleichen.
  • Die Unternehmen müssen ein schriftliches Dokument vorlegen, mit dem sie die Verantwortung dafür übernehmen, bestehende Mitarbeiter ab dem Zeitpunkt der Verabschiedung des Notfallverordnung bis zum 31. Dezember 2020 nicht zu entlassen, mit der Aufklärung, dass das Unternehmen die Arbeitszeiten der Mitarbeiter im Einklang mit der Entwicklung seiner aktuellen Geschäftstätigkeit organisieren kann.

 
Die KMU könnten über einen Zeitraum von maximal 72 Monaten auf Kredite mit einem Wert zwischen 500.000 und 10.000.000 RON zugreifen, deren Zinsen vom Staat subventioniert werden. Bankrisikoprovisionen sind ebenfalls inbegriffen.

 

A. Staatliche Garantien für Bankkredite

Der Staat kann Unternehmen Garantien in Höhe von bis zu 80 Prozent des Finanzierungsbetrags gewähren (ohne Zinsen, Provisionen und damit verbundene Bankgebühren). Für die Micro- oder Kleinunternehmen kann die staatliche Garantie 90 Prozent des Kreditwerts erreichen.

 
Der maximale Betrag der staatlich garantierten Finanzierung, der einem einzelnen Unternehmen gewährt werden kann, beträgt 10.000.000 RON oder weniger, mit folgenden Erwähnungen:

 

  • Bei Betriebsmittelkrediten kann der maximal finanzierte Betrag 5.000.000 RON betragen.
  • Bei Investitionskrediten kann der maximal finanzierte Betrag 10.000.000 RON betragen.

Ein berechtigtes Unternehmen kann auf einen Kredit zugreifen, das dem höheren Wert entspricht:

  • Maximal das Doppelte der Gehaltsaufwendungen vom 2019, einschließlich der obligatorischen Sozialversicherungsbeträge,
  • Maximal 25 Prozent des Nettoumsatzes des Begünstigten im Jahr 2019,
  • Maximal der Liquiditätsbedarf des Begünstigten. Hier darf der Betrag des Kredits den Liquiditätsbedarf für einen Zeitraum von 18 Monaten nicht überschreiten (ab dem Datum der Gewährung des Kredites).

Es ist vorgesehen, dass die Darlehen einen 3-Monats-ROBOR-Zinssatz plus eine feste Marge haben, die sich wie folgt unterscheidet:

  • Für Investitionskredite betragen die Margen maximal 2 Prozent/p.a.;
  • Für Kredite/Kreditlinien, die zur Finanzierung des Betriebskapitals gewährt werden, betragen die Margen maximal 2,5 Prozent/p.a.

Die maximale Finanzierungsdauer beträgt 72 Monate bei Investitionskrediten (ohne Verlängerungsmöglichkeit) oder 36 Monate bei Krediten zur Finanzierung des Betriebskapitals (hier besteht eine Verlängerungsmöglichkeit).

 

B. Direkte Zuschüsse

Eine weitere Unterstützungsmaßnahme für alle oben genannten Finanzierungskategorien besteht in der staatlichen Subventionierung von Zinsen sowie Verwaltungsgebühren im Zusammenhang mit Darlehen und Kreditlinien für die Finanzierung des Betriebskapitals (für alle Kategorien der KMU) oder des Investitionskapitals (letzteres gilt nicht für die Finanzierung von Micro- und Kleinunternehmen mit einem Wert von 100 Prozent).

 
Diese Unterstützungsmaßnahme ist bis zum 31. Dezember 2020 vorgesehen, kann aber verlängert werden.
Der Wert der subventionierten Zinsen darf den Betrag von 800.000 Euro pro Jahr nicht überscheiten (ausgenommen Unternehmen aus den Bereichen Landwirtschaft, Fischerei und Aquakultur, bei denen die Beschränkungen zwischen 100.000 und 120.000 Euro liegen).

 

Fazit:

Dieses Programm wird mit Sicherheit den KMU helfen, Betriebs- und Investitionskapital zu erhalten. Mehrere Tausend Unternehmen haben sich in den ersten Tagen nach dem Start auf dem KMU-Plattform „imminvest.ro“ registriert und Anträge gestellt. Diese Anträge wurden an 22 Partnerbanken weitergeleitet, um bearbeitet zu werden.

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