Stadtwerke und Energieversorger in Zeiten der Corona-Krise

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veröffentlicht am 23. März 2020 | Lesedauer ca. 2 Minuten

 

Interview mit Anton Berger

 

1. Wie gehen Stadtwerke und Energieversorger in Deutschland mit der Corona-Krise um?

Sehr positiv wahrzunehmen ist, dass gerade diese Unternehmen, auch aufgrund ihrer kommunalen Nähe sehr fürsorglich mit ihren Kunden umgehen. So nehmen wir z.B. wahr, dass an verschiedenen Stellen bereits Zahlungsziele verlängert worden sind.


Viele Stadtwerke engagieren sich sozial, übernehmen teilweise unentgeltlich Dienstleistungen für Risikogruppen und ältere Menschen und agieren damit als Vorbild in unserer Gesellschaft.
  
Es kann auch festgestellt werden, dass der „Transfer" der nicht-technischen Bereiche ins Home-Office sehr unterschiedlich von statten ging. So gibt es Unternehmen, bei denen das sehr reibungslos verlief, bei anderen, teilweise größeren Betrieben existierten bzw. bestehen hier nicht unerhebliche Probleme.

Es zeigt sich jetzt: wer frühzeitig in eine gut funktionierende IT und in die Digitalisierung investiert hat, erntet nun die Früchte. Insbesondere in diesem wichtigen Bereich wird man für die „Nach-Corona-Zeit" seine Lehren ziehen müssen. Genau auf diese Defizite haben wir in unserer kürzlich durchgeführten Studie zur Digitalisierung der Energiewirtschaft hingewiesen.
 

2. Gibt es erwähnenswerte Besonderheiten?

Die Stadtwerke befinden sich in der Situation, in der Aufgaben in ihrer Rolle als Daseinsversorger zwingend durchgeführt werden müssen. Technische Anlagen müssen immer betriebsbereit gehalten werden, Instandhaltungsmaßnahmen sind aus Sicherheitsgründen nur bedingt aufschiebbar.  

Viele Mitarbeiter arbeiten im Schichtdienst, um die Versorgungssicherheit, aber auch ihre Gesundheit zu schützen. Als Betreiber von kritischen Infrastrukturen (KRITIS) müssen die Versorger trotz Corona-Krise ihren Organisations- und Geschäftsführungspflichten als Unternehmen nachkommen. Eine funktionierende IT spielt dabei eine zentrale Rolle.

 

Auch bei einem „Runterfahren" der Wirtschaft und Ausgangsbeschränkungen muss die Grundversorgung mit Strom, Gas und Wärme aufrechterhalten werden. Stadtwerke sind systemrelevant.

 

Andere Teilbereiche von Stadtwerken wie Bäderbetriebe und der öffentliche Nahverkehr haben den Betrieb ganz oder teilweise eingestellt. Hier gilt es zu klären, ob für diese Mitarbeiter staatliche Unterstützungsleistungen, wie Kurzarbeitergeld beantragt werden kann. Darüber hinaus können die Unternehmen ihren Mitarbeitern bezahlte Freistellung gewähren. Es muss zügig geklärt werden, was hier die beste Lösung ist.

 

3. Wie werden die kurzfristigen Perspektiven vor dem Hintergrund der Corona-Krise aussehen?

Das ist im Moment schwer abzusehen und von der Dauer des „Shutdowns" abhängig. Die Unternehmen müssen zwangsläufig mit Zahlungsausfällen rechnen und damit ihre Liquiditätssituation genau im Blick haben. Das Reporting muss kontinuierlich angepasst und Planabweichungen frühzeitig an die Gesellschafter kommuniziert werden. Unerlässlich hierfür ist ein optimal funktionierendes Controlling.

Zwar sinken aktuell die Energiebezugskosten deutlich, dies kommt jedoch den wenigsten Unternehmen zugute, da sie überwiegend bereits Strom und Gas über einen längeren Zeitraum beschafft haben. Zudem besteht die Gefahr, dass durch den deutlich sinkenden Verbrauch Energie nicht mehr abgesetzt oder nur mit einem Verlust veräußert werden kann. Darüber hinaus wird es mittelfristig auch zu Auswirkungen auf die Netzentgelte kommen.

 

4. Welche Beratungsleistungen sind für den Energie-Sektor derzeit besonders relevant?

Als Rödl & Partner unterstützen wir mittlerweile mehr als 200 Mandanten im Energie-Sektor und dies bereits seit mehr als 25 Jahren. Unsere Beratungsleistungen betreffen Themen aus der gesamten Wertschöpfung von Energieversorgern und energieintensiven Unternehmen, beginnend mit Fragen zur Konzeption und Strategie bis hin zu Problemstellungen des gesamten laufenden Betriebs aus wirtschaftlicher, steuerlicher und rechtlicher Sicht. Momentan stehen die Themen der Finanzierung, Liquiditätssicherung und der Steuerung sowie die Beratung der Versorgungsunternehmen zu arbeitsrechtlichen, steuerrechtlichen und insolvenzrechtlichen Fragen im Fokus.

Insbesondere unterstützen wir z.B. auch bei der Beantragung von KfW-Krediten. Einzelne Programme bieten hier eine erweiterte Risikoübernahme sowie die Haftungsfreistellung für Unternehmen.

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Anton Berger

Diplom-Ökonom, Diplom-Betriebswirt (FH)

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+49 911 9193 3601

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