China: Neue Verwaltungsrichtlinien für Steuererleichterungen

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Am 8. Juni 2015 hat die chinesische Steuerverwaltungsbehörde „State Administration of Taxation” (SAT) eine neue Richtlinie, „SAT Gong Gao [2015] No. 43”, zur Erteilung von Steuervergünstigungen veröffentlicht.

 
Laut der neuen Regelung werden künftig Steuervergünstigungen aus Verwaltungssicht in 2 Kategorien eingeteilt:
  • Steuervergünstigungen, die separat bewilligt werden müssen;
  • Steuervergünstigungen, die nur nach Erfüllung von besonderen Bedingungen gewährt werden dürfen.
 
Die Finanzbehörden planen für beide Kategorien besondere verfahrenstechnische Regelungen für den Antragsprozess und auch der Auswertungsprozess durch die Steuerbehörden wurde klar geregelt. Ferner soll künftig auch durch Kontrollen geprüft werden, ob die Voraussetzungen für die Erteilung der Steuervergünstigungen tatsächlich umgesetzt werden. So sollen Missbrauchstatbestände verringert werden.
 
Der neue Erlass sieht auch die Möglichkeit von Steuerrückvergütungen vor, wenn unberechtigter Weise die Steuervergünstigungen nicht gewährt wurden.  
 
Die Verlautbarung tritt am 1. August 2015 in Kraft und löst von diesem Zeitpunkt an die bisherige „Guo Shui Fa [2005] No. 129” ab.  Erfahrungen zur künftigen Umsetzung dieser Richtlinie liegen uns aktuell noch nicht vor. Wir empfehlen, weiterhin mit den Behörden möglichst frühzeitig im Vorfeld einer Investition Gespräche über mögliche Steuervergünstigungen aufzunehmen. Erfahrungsgemäß kann die tatsächliche Umsetzung der Richtlinien in den einzelnen Provinzen etwas längere Zeit beanspruchen.
 
zuletzt aktualisiert am 19.06.2015
 

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Mathias Müller

Steuerberater, MBA (Chicago), Certified Public Accountant (III, USA)

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