ATAD-Implementierung in Estland

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Von Verner Silm

Die estnische Regierung hat zur Umsetzung der Vorschriften aus der EU-Anti-Steuervermeidungsrichtlinie 2016/1164 („ATAD“) einen Gesetzentwurf zur Änderung des estnischen Einkommensteuergesetzes genehmigt. 

Hauptziel des Gesetzentwurfs ist es, im Einklang mit der Richtlinie (EU) 2016/1164 Regeln für Maßnahmen zur Bekämpfung von Steuervermeidung festzulegen, die sich direkt auf das Funktionieren des Binnenmarkts der Europäischen Union auswirken, um den Schutz vor aggressiver Steuerplanung im EU-Binnenmarkt zu stärken. Neue Vorschriften zur Missbrauchsbekämpfung sollen für gebietsansässige Unternehmen und gebietsfremde Unternehmen mit Betriebsstätten in Estland gelten, um zu verhindern, dass die Steuerbemessungsgrundlage manipuliert wird und steuerfreie Gewinne ins Ausland verschoben werden.

Richtlinie nur bedingt anwendbar

Derzeit werden die Instrumente aus der oben genannten Richtlinie nur zum Teil angewendet, mit Ausnahme der Besteuerung von Betriebsstätten in Form von bargeldlosen Entnahmen, da die Richtlinie auf solche Steuervermeidungsschemata abzielt, die vorrangig im sogenannten traditionellen Körperschaftsteuersystem breite Anwendung finden. Aufgrund der Besonderheiten des estnischen Körperschaftsteuersystems (reinvestierte Gewinne werden nicht besteuert) steht in Estland dagegen ein anderes Vermeidungsschema im Vordergrund, bei dem Kapital durch Darlehen aus einem steuerfreien Land entnommen wird.

Der zweite Zweck des Gesetzesentwurfs besteht darin, das Verfahren zum Abzug von Einkommen einer gebietsfremden natürlichen Personen dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 9. Februar 2017 in der Rechtssache C-283/15 entsprechend anzupassen, wonach ein Mitgliedstaat einer gebietsfremden natürlichen Person gestatten muss, alle Abzüge im Verhältnis zum in Estland erzielten Einkommen vom Welteinkommen der gebietsfremden Person abzuziehen. Derzeit können Gebietsfremde, die selbständig sind und weniger als 75 Prozent ihres steuerpflichtigen Einkommens in Estland verdienen, nur anteilig steuerfreie Einkünfte abziehen.


Allgemeine Grundsätze zur Missbrauchsbekämpfung

Die Einführung allgemeiner Grundsätze zur Missbrauchsbekämpfung und einer Steuer auf kontrollierte Gewinne eines ausländischen Unternehmens tragen überdies dazu bei, die Transparenz des estnischen Geschäftsumfeldes im Hinblick auf das Thema Steuern zu steigern und Estlands umstrittenen Ruf als häufig genutztes Land für Steuervermeidungs-Schemata, welches es infolge seines innovativen Steuersystems hat, zu verbessern, ohne dabei die Vorteile dieses Steuersystems zu beschneiden. 

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Alice Salumets

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