Ländernachrichten Litauen

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Verschiebung des Inkrafttretens des neuen Arbeitsgesetzbuches

Um die Implementierung eines stärkeren Arbeitnehmerschutzes zu gewährleisten, wurde das Inkrafttreten des neuen Arbeitsgesetzbuches erneut verschoben – neuer Termin 1. Juli 2017. Um sicherzustellen, dass das neue Arbeitsgesetz den Erwartungen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern besser gerecht wird, werden in den kommenden Wochen Gespräche über weitere Änderungen des Gesetzbuches im litauischen Parlament stattfinden.

 

Erweiterung der Tätigkeiten in Freien Wirtschaftszonen

Am 1. Januar 2017 sind Änderungen des Gesetzes über Freie Wirtschaftszonen und des Körperschaftsteuergesetzes in Kraft getreten, auf deren Grundlage mehr Unternehmen (einschließlich Dienstleistungszentren) berechtigt sind, die Vorteile von Freien Wirtschaftszonen in Anspruch zu nehmen.
Mit diesen Änderungen können Unternehmen, deren durchschnittliche Beschäftigtenzahl innerhalb des betreffenden Steuerjahres nicht weniger als 20 beträgt und die über Kapitalanlagen von mindestens 100.000 Euro verfügen, für eine Laufzeit von 6 Jahren von der Körperschaftsteuer befreit werden. Darüber hinaus sind sie nun zu einer Unternehmensgewinnsteuersatzreduktion von 50 Prozent für die folgenden 10 Jahre berechtigt.

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Michael Manke

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