Neues vom BAG zur technischen Überwachungsein­rich­tung und dem Gesamtbetriebsrat – Gastbeitrag von Thomas Lausenmeyer und Daniel Wasser

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​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​veröffentlicht am 16. Januar 2025 | Lesedauer ca. 1 Minuten

Quelle: Expertenforum Arbeitsrecht​


„Das BAG hat erneut die Konturen der Mitbestimmung nach Maßgabe des § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG geschärft. Konkret hatte das Gericht nämlich darüber zu entscheiden, unter welchen Voraussetzungen die Einführung neuer Kommunikationstools – hier Headsets – mitbestimmungspflichtig ist. Zugleich äußerte sich der 1. Senat zur Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats und statuierte erneut, wann der Gesamtbe­triebsrat und gerade nicht der örtliche Betriebsrat zu konsultieren ist.“ Inhaltlich stritten die Parteien über die Verletzung eines – dem örtlichen Betriebsrat nach Maßgabe des § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG potenziell zustehenden – Mitbestimmungsrechts bei der Einführung und Nutzung von Headsets. Thomas Lausenmeyer und Daniel Wasser berichten dazu ​in ihrem Gastbeitrag für das Expertenforum Arbeitsrecht.​ ​

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