Indonesien novelliert Regelungen für Auslandsinvestitionen

PrintMailRate-it
Am 27. Mai 2013 ist die neue Richtlinie 5 / 2013 der indonesischen Investitionskoordinierungsbehörde BKPM (Badan Koordinasi Penanaman Modal) in Kraft getreten, welche wesentliche Klarstellungen und Neuregelungen für Auslandsinvestitionen beinhaltet.
 
Den gesetzlichen Rahmen für Investitionsvorhaben in Indonesien bildet das konsolidierte Investitionsgesetz 25 / 2007, welches durch ein Präsidialdekret (derzeit Dekret 36 / 2010 vom 25. Mai 2010) mit einer Negativliste flankiert wird. Diese führt Geschäftsfelder auf, in denen Ausländer zum Schutz des nationalen Interesses und der heimischen Wirtschaft nicht oder nur unter bestimmten Einschränkungen aktiv werden dürfen; die Negativliste wird alle drei Jahre aktualisiert. Ausländische Investitionen sind nach der aktuell geltenden Fassung in einigen Branchen generell nicht zulässig, z. B. Rundfunk / Fernsehen. In Sektoren wie Energie- und Wasserversorgung, Gesundheitswesen, Tourismus und Erdölförderung dürfen Ausländer nur in Joint Ventures investieren, im Vertrieb ist ein Engagement an besondere Bedingungen geknüpft. Ausländische Investoren dürfen gemäß der Negativliste ihre Produkte nicht an indonesische Endkunden verkaufen, sondern müssen dazu lokale Vertriebspartner einsetzen. Die Liste lässt Ausnahmen lediglich für große Einkaufszentren zu; insofern bedienen sich in der Praxis viele ausländische Unternehmen eines Handelsvertreters oder Zwischenhändlers. In anderen Geschäftsbereichen ist eine hundertprozentige ausländische Beteiligung grundsätzlich zulässig, kann aber an weitere Bedingungen geknüpft sein.
 
Ausländer dürfen sich weder als Einzelkaufleute noch in Form einer Personengesellschaft in Indonesien betätigen. Die einzig zulässige Gesellschaftsform für Auslandsinvestitionen ist die sogenannte PMA-Gesellschaft (Penanaman Modal Asing), bei der es sich um eine haftungsbeschränkte indonesische PT-Kapitalgesellschaft (Perseroan Terbatas) mit Auslandsbeteiligung handelt. Diese muss von mindestens zwei Gesellschaftern gegründet werden, welche natürliche oder juristische Personen sein können. Gesellschaftsorgane sind Gesellschafterversammlung, Geschäftsführung sowie ein Aufsichtsrat. Die Gründung von unselbständigen Zweigstellen ausländischer Unternehmen ist grundsätzlich nicht gestattet; Ausnahmen bestehen unter anderem für Banken, Versicherungen sowie die Öl- und Gasindustrie.
 
Zuständig für ausländische Investitionen ist das BKPM. Das Investitionsgesetz ermächtigt die Behörde in Artikel 28.1.c zur Konkretisierung des Verwaltungsverfahrens für die Genehmigung von Auslandsinvestitionen. Auf dieser Grundlage basiert Richtlinie 5 / 2013. Die Richtlinie führt neue Voraussetzungen für die Lizenzerteilung ein und regelt nunmehr solche BKPM-Vorgaben, die bislang nur inoffiziell existierten. So gab es bislang für PMA-Gesellschaften kein gesetzlich vorgeschriebenes Mindestkapital. Das BKPM prüfte vielmehr nach eigenem Ermessen, ob das in den Antragsunterlagen genannte Kapital für den Geschäftszweck ausreichend war. Durch Artikel 22 der RL 5 / 2013 wird das Mindestkapital nunmehr auf 10 Milliarden indonesische Rupiah festgesetzt, was umgerechnet ca. 740.000 Euro entspricht (Stand Juli 2013). Von dem registrierten Kapital sind mindestens 25 Prozent einzuzahlen. Ein Gesellschafter darf nach neuem Recht keine Beteiligung von weniger als 10 Millionen indonesischen Rupiah halten.
 
Die Aufnahme jeglicher Geschäftstätigkeit sowie die Expansion, Änderung oder Umsiedlung einer bestehenden Unternehmung bedarf nunmehr einer beim BKPM zu beantragenden Prinzipal- und einer Geschäftslizenz. Weiterhin sind in der Regel Importlizenzen sowie Steuer- und Zollregistrierungen erforderlich. Insofern sollte für das Gründungsverfahren mit seinen Dokumentationserfordernissen ein Zeitraum von – je nach beabsichtigter Geschäftstätigkeit – einem Jahr oder länger eingeplant werden.

Aus dem Newsletter

Kontakt

Contact Person Picture

Markus Schlüter

Rechtsanwalt

Partner

+49 221 9499 093 42

Anfrage senden

Profil

Weitere Informationen

Befehle des Menübands überspringen
Zum Hauptinhalt wechseln
Deutschland Weltweit Search Menu