Marathonverhandlungen abgeschlossen – Freihandelsabkommen EU-Singapur kurz vor Unterzeichnung

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Am 16. Dezember 2012 war es endlich so weit. Die Europäische Union (EU) und Singapur haben die Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen nach zwei Jahren und neun Monaten abgeschlossen. Die EU ist für Singapur neben den USA und China (mit beiden besteht bereits ein Freihandelsabkommen) der wichtigste Handelspartner, und Singapur wiederum ist Deutschlands größter Handelspartner innerhalb der zehn ASEAN-Staaten. Es ist nicht verwunderlich, dass der Abschluss des Freihandelsabkommens mit Spannung erwartet wird. Derzeit wird noch am Text gefeilt, mit der Paraphierung des Abkommens wird im Frühjahr 2013 gerechnet. Was genau ist unter einem Freihandelsabkommen zu verstehen und was wird sich nun ändern? Im Wesentlichen handelt es sich um einen völkerrechtlichen Vertrag, der den Abbau von Handelsbarrieren zwischen den unterzeichnenden Vertragsstaaten gewährleisten soll. Handelsbarrieren sind vor allem Zölle, aber auch sogenannte nicht-tarifäre Handelshemmnisse wie technische Normen und Standards, Zulassungs- und Anerkennungsverfahren oder andere indirekte Marktzugangsbeschränkungen. Durch das Freihandelsabkommen soll also der Austausch von Waren und Dienstleistungen zwischen Singapur und der EU erleichtert werden.
 
Die EU will im Laufe der nächsten fünf Jahre die Importzölle auf Produkte aus Singapur weitgehend abschaffen. Singapur erhebt schon jetzt nur auf ganz wenige Produkte Importzölle. Waren aus der EU unterliegen aber auch in Singapur Anerkennungs- und Prüfungsverfahren. Durch das Freihandelsabkommen sollen Standards und Prüfungsverfahren wechselseitig anerkannt werden. In Zukunft könnte ein nach EU-Standards hergestelltes Kraftfahrzeug nach Singapur importiert und hier zugelassen werden, ohne dass es weiterer technischer Anpassungen oder Zertifizierungen bedarf. Ähnliche Erleichterungen soll es beispielsweise auch für in der EU erzeugte Fleischprodukte geben.

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