Unternehmensnachfolge durch Verkauf an Private Equity-Gesellschaft

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zuletzt aktualisiert am 7. Juli 2021 | Lesedauer ca. 2 Minuten

 

Die Beteiligungs­branche (Private Equity) hat sich über die Jahre zu einer festen Alter­native für den Mittel­stand, zur Lösung der externen Unter­nehmens­nachfolge entwickelt. Mittler­weile sind hunderte von Beteiligungs­gesellschaften (Private Equity-Unternehmen) aus dem In- und Ausland in Deutsch­land aktiv. Dabei gibt es nicht den Investor, sondern frei nach dem Motto „Jeder Topf hat seinen Deckel” gibt es viele unter­schiedliche Private Equity-Gesellschaften – sozusagen ein Spiegel­bild unserer Unter­nehmer­landschaft.

 


Viele erfolgreich durchgeführte Unternehmenstransaktionen mit Private Equity-Gesellschaften zeigen uns, dass die Art von Investoren in Deutschland angekommen ist und einen wesentlichen Faktor bei der Regelung der Unternehmensnachfolge darstellen.


„Wenn Unternehmer keinen geeigneten Nachfolger in der Familie finden, ist der Verkauf oft die beste Alternative”, weiß der Leiter der M&A-Praxis von Rödl & Partner, Michael Wiehl. „Beteiligungsunternehmen spielen dabei auf der Käuferseite eine immer wichtigere Rolle. Denn wie der Inhaber haben sie ein strategisches Interesse an der Weiterführung und am Wachstum des Unternehmens. Zudem bringen sie häufig Managementerfahrung mit”, so der Rechtsanwalt und Partner.


Dabei ist Private Equity aber nicht gleich Private Equity. Vielfältige Faktoren lassen uns die Private Equity-Landschaft unterscheiden. Die wesentlichen Merkmale dabei sind:

  • Branchenfokus: Immer häufiger konzentrieren sich Investoren auf ausgesuchte Branchen und versuchen dabei oftmals über sog. „Buy-and-Build-Konzepte” aktiv eine Branchenkonsolidierung voranzutreiben.
  • Hands-on oder aktiver Investor: ein aktiver Investor übernimmt gerne (auf Zeit) eine Funktion in der Geschäftsleitung des gekauften Unternehmen. Die Ausprägung finden wir insbesondere im Bereich der Sondersituationen, bspw. in der Restrukturierung.
  • Mehr- und Minderheiten: Nicht jeder Investor mag eine Minderheitenposition (<50 Prozent) eingehen. Minderheiten bedingen einen höheren Aufwand zur Regelung wichtiger Punkte wie Mitspracherechte oder die Gestaltung des Exit (Verkauf der Beteiligung). Daher finden sich überwiegend Mehrheitsmodelle im Markt. Dennoch gibt es auch zunehmend auf Minderheiten spezialisierte Investoren.
  • Halteperiode der Beteiligung: Das Geschäftsmodell der klassischen Private Equity-Gesellschaft ist das Kaufen, das Wertmaximieren und dann wieder das Verkaufen der Beteiligung. Die maximale Laufzeit der Beteiligung einer Private Equity-Gesellschaft wird dabei i.d.R. von der Herkunft der Finanzmittel bestimmt. Am häufigsten finden sich Fondslösungen – Fonds mit einer fixen Laufzeit (meistens 7 Jahre), die am Ende der Fondslaufzeit die Beteiligungen verkauft haben sollten. Seltener gibt es Fonds ohne eine Laufzeitbegrenzung, die sog. Evergreen-Fonds.
  • Family Offices: Seit einigen Jahren und mit deutlich zunehmender Anzahl sind Family Offices im Markt als Käufer von Unternehmen aktiv. Das Besondere an ihnen ist nicht nur, dass sie ihr eigenes Kapital investieren, sondern i.d.R. das Kapital durch eigenes Unternehmertum erwirtschaftet haben. Es sprechen somit häufig (aktive) Unternehmer mit (ehemaligen) Unternehmern – eine durchaus sympathische Konstellation für einen Nachfolge suchenden Unternehmer. Dezidierte Haltefristen finden wir bei der Investorenart seltener, da i.d.R. sehr langfristig in Form einer „Industrieholding” investiert wird.

Weitere Unterscheidungen sind der Fokus auf die Lebensphase eines Unternehmens, Mindest- und Maximum Summen, die investiert werden wollen sowie einige weitere Unterscheidungsmerkmale auf die im Artikel aber nicht im Detail eingegangen werden soll.


Kommt für einen Unternehmer im Zusammenhang mit seiner Unternehmensnachfolge eine externe Private Equity-Gesellschaft durchaus als Erwerber in Betracht, so steht und fällt der Verkauf mit der Auswahl des richtigen Investors. „Immer wieder erleben unsere Mandanten die Vielfalt als überraschend hoch aber auch bereichernd für den Auswahlprozess. Wir empfehlen daher den Inhabern, über ein professionell organisiertes Bieterverfahren das geeignete Private Equity-Haus auszuwählen.”, sagt Björn Stübiger, Partner im Bereich Corporate Finance, Mergers & Aquisitions von Rödl & Partner. Wichtig ist aber, dass der Inhaber mit der Entscheidung zum Verkauf auch bereit ist loszulassen. „Wer an einen Investor verkauft, muss sich dessen bewusst sein, dass ihm das Unternehmen nicht mehr gehört. Meist wird vom Investor ein Verbleib des Unternehmers für eine Übergangsphase gewünscht, die aber zeitlich eng (sechs bis zwölf Monate) befristet sein sollte.”, rät Stübiger.

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