Auswirkungen der CSRD in der Telekommunikation: Nachhaltigkeitsberichtspflicht für Telekommunikationsunternehmen (TKU)

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​​​​​​veröffentlicht am 18. Januar 2024

Die Einführung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und die damit verbundene Nachhaltigkeitsberichterstattung für Unternehmen stellt auch die Telekommunikationsbranche vor neue Herausforderungen, die es in den kommenden Jahren zu bewältigen gilt. Während ein nicht unerheblicher Teil der deutschen Unternehmen direkt von der umfangreichen Berichtspflicht der CSRD betroffen ist, werden voraussichtlich nahezu alle anderen Marktteilnehmer in zweiter Instanz bspw. durch Vorgaben zu Nachhaltigkeitsverpflichtungen im Rahmen von Zuliefer- oder Dienstleistungsverhältnissen betroffen sein.

Im Jahr 2019 hat die Europäische Kommission einen Fahrplan für die nachhaltige Transformation der europäischen Wirtschaft und Gesellschaft vorgelegt – den sogenannten European Green Deal. Damit verfolgt die EU das Ziel, bis zum Jahr 2050 klimaneutral zu werden. Der European Green Deal beinhaltet 47 Einzelmaßnahmen, darunter unter anderem verschiedene Reformvorschläge zu bestehenden EU-Klimaregelungen, um wirtschaftliches Wachstum und Klimaschutz miteinander zu verknüpfen. Von der CSRD über die Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR) bis hin zur EU-Taxonomie und dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) wurden bereits zahlreiche Richtlinien verabschiedet. Weitere Richtlinien in dem Zusammenhang befinden sich in der Entwurfsfassung. Zusätzlich plant die Bundesnetzagentur eine Nachhaltigkeitsdatenabfrage ab diesem Jahr über das TK-Meldeportal, die zuerst auf freiwilliger Basis erfolgen soll. Es ist jedoch davon auszugehen, dass diese in Zukunft verpflichtend sein wird. Aufgrund der wachsenden Ansammlung an Vorschriften kommen auf Unternehmen daher tiefgreifende Anforderungen zu. Die transparente Offenlegung von Nachhaltigkeitsinformationen wird ab 2024 durch die CSRD erheblich verschärft.

Mit der CSRD als wichtige Säule des European Green Deals werden die Regelungen zur Nachhaltigkeitsberichtserstattung ersetzt und deutlich erweitert. Sie zielt darauf ab, Transparenz über nachhaltigkeitsbezogene Risiken und Chancen des unternehmerischen Handelns, aber auch über die Auswirkungen eines Unternehmens auf Menschen und Umwelt herzustellen. Mit der Ausweitung der Berichtspflicht steigt die Zahl der berichtspflichtigen Unternehmen schätzungsweise EU-weit von 11.600 auf 49.000, davon ca. 15.000 in Deutschland. Dabei greift die Berichtspflicht stufenweise, wie Abbildung 1 entnommen werden kann.

 
Abbildung 1: Stufenweise Erweiterung der Berichtspflicht (zum Vergrößern Bild anklicken!)

Bisher konnten Unternehmen die Art der Veröffentlichung ihrer Nachhaltigkeitsberichte selbst bestimmen. Mit den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) bestimmt die EU verbindliche und einheitliche Berichtsstandards, die für alle von der CSRD-Pflicht betroffenen Unternehmen gelten. Die Standards beinhalten konkret anzuwendende Praktiken, Berechnungen und Layouts für das Reporting.

Entlang eines strukturierten Schemas können die allgemeinen Anforderungen an den Nachhaltigkeitsbericht detailliert und individuell ermittelt und erfüllt werden. Ein idealtypischer Prozess der Berichtserstattung kann Abbildung 2 entnommen werden.


Abbildung 2: Idealtypischer Prozess der Berichtserstattung (zum Vergrößern Bild anklicken!)

Wesentliche Grundlage dafür sind die ESRS, deren Anlage 1 Vorgaben zur Struktur
und dem Inhalt der Nachhaltigkeitsberichterstattung macht.

Besondere Herausforderungen für die Unternehmen sind hierbei unter anderem
  • die Identifikation und Einbindung wesentlicher Stakeholder – beispielsweise Privatkunden oder Gesellschafter – in die Wesentlichkeitsanalyse
  • Festlegung der relevanten Themen für das Unternehmen mittels Longlist der ESRS anhand der Auswirkungen, Risiken und Chancen dieser
  • Erarbeitung von Key Performance Indicators (KPI) zur Messung der Nachhaltigkeitsbemühungen (z. B. Anteil an verbrauchtem Ökostrom in Relation zum gesamten Stromverbrauch)
  • Erhebung der benötigten Daten über die gesamten Wertschöpfungs- und Lieferkette

Insgesamt ist es wichtig, den zeitlichen Aufwand realistisch einzuschätzen und Ressourcen entsprechend zuzuweisen. Die kontinuierliche Verbesserung von Datenerfassungsprozessen und -systemen kann dazu beitragen, den Aufwand im Laufe der Zeit zu optimieren.

Um die langfristige Handlungsfähigkeit in Bezug auf das Thema Nachhaltigkeit gewährleisten zu können, müssen TKU sich mit den Vorgehensweisen der Nachhaltigkeitsberichterstattung auseinandersetzen. Ziel sollte es sein, einen unternehmenseigenen Prozess zu etablieren, der die Berichtserstellung in all ihren Facetten abdeckt und maximale Effizienz gewährleistet. Weitere Details sowie Anforderungen der CSRD an die TKU können Sie unserer Case Study entnehmen, welche im Februar veröffentlicht wird!

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