Bundesverwaltungsgericht hat entschieden: Kasseler und Vellmarer erhalten Rückzahlung der Wassergebühren – Umsetzung erst 2026

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​​​​​veröffentlicht am 29. November 2024


Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat entschieden, dass die Stadt Kassel eine unrechtmäßig erhobene Konzessionsabgabe an die Gebührenzahler zurückzahlen muss. Diese Entscheidung betrifft eine Summe von über 30 Millionen Euro, die an die Wasserkunden von Kasselwasser in Kassel und Vellmar zurückerstattet werden. Ebenso darf zukünftig die 15-prozentige Abgabe nicht mehr auf die Gebühr aufgeschlagen werden. Da das Urteil kurz vor der Erstellung der Gebührenbescheide für 2025 erging, wird die Umsetzung und Erstattung erst Anfang 2026 erfolgen.
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Ausgangspunkt des Rechtsstreits war eine von der Stadt Kassel vorgenommene Rekommunalisierungsgestaltung und die Frage, ob die mit dem Pacht- und Dienstleistungsentgelt mitgezahlte Konzessionsabgabe beim Eigenbetrieb in die Gebührenkalkulation eingestellt werden darf oder nicht. Im Jahr 2017 entscheid das Verwaltungsgericht Kassel, dass die Wassergebühren auf Basis der Wasserversorgungssatzung von 2012 rechtswidrig sind. Hierzu hatten wir im Jahr 2019 berichtet​​. Ende November 2023 bestätigte der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) dieses Urteil erneut und ließ keine Revision zu. Auch hierzu hatten wir Anfang des Jahres berichtet​. Die Stadt legte daraufhin eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht ein, die jedoch zurückgewiesen wurde.

Seitens der Stadt Kassel wurden vorsorglich Maßnahmen ergriffen, um bei einem entsprechenden Ausgang des Verfahrens vorbereitete zu sein. Die Stadt hatte für den Fall der Rückzahlung bereits seit 2017 Geld zurückgelegt und die Gebührenbescheide unter Vorbehalt versendet. Der Rückerstattungsprozess kann jedoch erst im Jahr 2026 eingeleitet werden, sobald die neue Gebührensatzung in Kraft tritt, kurzfristig bis zum Jahresende 2024 war dies nicht umsetzbar. Daher gelte für 2025 weiter die rechtswidrige, aber dennoch gültige Satzung. Die Bescheide für das Jahr 2025 erhalten daher weiterhin einen Vorläufigkeitsvermerk.

Seitens einer Pressemitteilung der Stadt Kassel heißt es, um Gutschrift oder Rückzahlung zu erhalten, müssen Gebührenzahlende nicht aktiv auf die Stadt zugehen, sie werden angeschrieben, wenn die Vorbereitungen abgeschlossen sind. Diejenigen, die inzwischen verzogen sind oder aus anderen Gründen keine Wasserabnehmer mehr sind, erhalten laut Aussage der Stadt Kassel gegebenenfalls Entschädigungszahlungen. Bei Mieterinnen und Mietern gestaltet sich die Situation anders, da sie ihren Anteil an den Wassergebühren über die Nebenkostenabrechnung beglichen haben. Für die Erstattung der zu Unrecht berechneten Beträge sind die Vermieter verantwortlich. Laut Aussage der Stadt müssen diese die individuell zu berechnenden Rückerstattungen der Differenzbeträge weiterreichen1.

Kommendes Jahr wird auf die Stadt Kassel dementsprechend zusätzliche Aufgaben zukommen. Da es seit 2017 Gebührenerhöhungen und Mehrwertsteueranpassungen gab, muss für jeden einzelnen Haushalt ein individueller Rückzahlungsbetrag ermittelt werden2. Ebenso müssen die Trinkwassergebühren neu kalkuliert werden, ohne den Aufschlag einer Konzessionsabgabe. So dass, 2026 die neue Gebührensatzung in Kraft treten kann.​
 
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Quelle:  

[1]Quelle: Vgl. Stadt bereitet Rückerstattung von Wassergebühren vor | Stadt Kassel, zuletzt aufgerufen am 21.11.2024
[1] Quelle: Vgl. Stadt Kassel zahlt Wassergebühren an Haushalte zurück​, zuletzt aufgerufen am 21.11.2024


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