Neues EU-Vergaberecht veröffentlicht

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veröffentlicht am 28. März 2014
 
Im Amtsblatt der Europäischen Union wurden heute die neuen Richtlinien für die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen veröffentlicht. Die Richtlinien müssen bis spätestens zum 18.4.2016 in deutsches Recht umgesetzt werden. Zu diesem Zeitpunkt werden die aktuell geltende Richtlinie 2004/17/EG („Sektorenkoordinierungsrichtlinie”) und die derzeit gültige Richtlinie 2004/18/EG („Vergabekoordinierungsrichtlinie”) aufgehoben.
  

Das neue EU-Vergaberecht ist in drei Richtlinien geregelt:

  • Richtlinie 2014/24/EU vom 26.2.2014 über die öffentliche Auftragsvergabe (ABl.EU L 94 vom 28.3.2014, S. 65)
  • Richtlinie 2014/25/EU vom 26.2.2014 über die Vergabe von Aufträgen durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste (ABl.EU L 94 vom 28.3.2014, S. 243)
  • Richtlinie 2014/23/EU vom 26.2.2014 über die Konzessionsvergabe (ABL.EU L 94 vom 28.3.2014, S. 1)

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Holger Schröder

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