Bieter darf auf VOB/A-konforme Leistungsbeschreibung vertrauen

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veröffentlicht am 2. Mai 2013 
 
Der Bundessgerichtshof (BGH) hat in einer Leitsatzentscheidung vom 21.3.2013 (Az.: VII ZR 122/11) geurteilt, dass ein öffentlicher Auftraggeber in der Leistungsbeschreibung eine Schadstoffbelastung auszuhebenden und zu entfernenden Bodens nach den Erfordernissen des Einzelfalls angeben muss.
 
Fehlen hingegen Angaben zu Bodenkontaminationen, so kann der Bieter daraus den Schluss ziehen, dass ein schadstofffreier Boden auszuheben und zu entfernen ist.
 
Die Bundesrichter bestätigen ihre bisherige Rechtsprechung, wonach ein Bieter die Leistungsbeschreibung einer öffentlichen Ausschreibung nach der VOB/A im Zweifelsfall so verstehen darf, dass die Vergabestelle den Anforderungen der VOB/A an die Ausschreibung entsprechen will. Danach sind die für die Ausführung der Leistung wesentlichen Verhältnisse der Baustelle, wie z.B. die Bodenverhältnisse, so zu beschreiben, dass der Bewerber ihre Auswirkungen auf die bauliche Anlage und die Bauausführung hinreichend beurteilen kann (§ 7 Absatz 1 Nummer 6 VOB/A bzw. VOB/A-EG). Die so genannten Hinweise für das Aufstellen der Leistungsbeschreibung in Abschnitt 0 der Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen, DIN 18299 ff. sind zu beachten (§ 7 Absatz 1 Nummer 7 VOB/A bzw. VOB/A-EG).
  

Wichtige Aspekte für die Beschaffungspraxis sind:

  • Schadstoffbelastungen sind grundsätzlich von den öffentlichen Auftraggebern in der Leistungsbeschreibung anzugeben. 
  • Nur wenn sich aus den gesamten Vertragsumständen im Einzelfall klar ergibt, dass eine Bodenkontamination vorliegt, kann eine ausdrückliche Angabe ausnahmsweise unterbleiben. Allein der Umstand aber, dass die Bieter mit dem Vorliegen von Schadstoffbelastungen rechnen mussten, rechtfertigt es nicht, von Angaben dazu in der Ausschreibung abzusehen.
  • Abschnitt 0.2.3 der DIN 18300 dient gerade dazu, eine bestehende Ungewissheit mit Blick auf Schadstoffbelastungen zu beseitigen und den Bietern eine ausreichende Kalkulationsgrundlage zu verschaffen.

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Holger Schröder

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Vergaberecht

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