Schreiben der Generalfinanzdirektion D-67 über den Erlass steuerlicher Nebenleistungen

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​​​​Am 1. März 2025 wurde das Schreiben D-58 durch ein neues Schreiben ersetzt, das klare, kürzere und praktischere Grundsätze für den Erlass von Säumniszuschlägen, Zinsen oder Verspätungszuschlägen mit sich bringt. Das Finanzamt hat die Meldungen vereinfacht, die Auslegung nach der Rechtsprechung aktualisiert und betont, dass es sich auszahlt, steuerliche Pflichten zu erfüllen.


Das neue Schreiben berücksichtigt stärker die „Umstände“ - ob die verspätete Steuerzahlung auf einen entschuldbaren Grund zurückzuführen ist oder vorsätzlich (z. B. durch einen Steuerbetrug) erfolgt ist. Das Schreiben hat des Weiteren bestätigt, dass die Finanzbehörden unter Umständen „nach anderen als im Schreiben dargestellten Grundsätzen“ entscheiden können, wenn dies gerechtfertigt ist. 
Wenn Sie einen Antrag auf Steuererlass stellen, empfehlen wir Ihnen, sich mit dem neuen Schreiben vertraut zu machen. 

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Mgr. Jakub Šotník
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