Neue Möglichkeit der Restrukturierung - präventive Sanierung und ihre steuerlichen Auswirkungen

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Von der präventiven Sanierung sollten vor allem Unternehmen profitieren, die ein funktionsfähiges Geschäftsmodell besitzen, denen allerdings aufgrund der aktuellen wirtschaftlichen Lage die Zahlungsunfähigkeit droht.

Martina Šotníková, Miroslav Holoubek,
Rödl & Partner Prag

Steuerlich wirkt sich die präventive Sanierung auf Forderungen aus. Die Gläubiger können steuerrechtliche Wertberichtigungen auf Forderungen bilden oder die Forderungen steuerrechtlich abschreiben. Die Schuldner erzielen Einkünfte aus dem Schulderlass. Beide Geschäftspartner sind berechtigt, die auf diese Forderungen entfallende Umsatzsteuer zu berichtigen.

Bildung von steuerrechtlichen Wertberichtigungen auf Forderungen

Das Änderungsgesetz, das die präventive Sanierung regelt, hat keine Auswirkungen auf die Bildung von steuerrechtlichen Wertberichtigungen auf Forderungen. Für Forderungen, die in die präventive Sanierung einbezogen sind, bestehen abweichend von Insolvenzforderungen keine eigenen gesetzlichen Regelungen.
Steuerrechtliche Wertberichtigungen können ausschließlich auf Altforderungen gebildet werden, die zum präventiven Restrukturierungsrahmen gehören.

Abschreibungen auf Forderungen

Abzuschreiben sind ausschließlich Forderungen, die steuerrechtlich wertberichtigt werden können oder auf die steuerrechtliche Wertberichtigungen nur dann nicht gebildet wurden, weil die Altersstruktur dieser Forderungen die gesetzliche Mindestaltersdauer nicht erreicht hat. § 24 Abs.2) Buchstabe y) EStG wurde wegen der präventiven Sanierung um die Nr. 7) erweitert, nach der Forderungen gegen Schuldner, die ihr Unternehmen präventiv sanieren, steuerrechtlich abgeschrieben werden können, wenn diese Forderungen in den Restrukturierungsplan einbezogen und nach diesem Plan durch einen wirksamen Schuldenerlass erloschen sind.

Steuerrechtliche Abschreibungen auf Forderungen gegen präventiv sanierte Schuldner sind möglich, wenn sie - wie in anderen Fällen auch - zum richtigen Zeitpunkt vorgenommen werden. Werden die Forderungen in einem unrichtigen Veranlagungszeitraum abgeschrieben, können nicht steuerrechtliche, sondern ausschließlich handelsrechtliche Abschreibungen durchgeführt werden.

Erlöschen von Forderungen bei Schuldnern

Die Einkünfte aus dem Schulderlass sind bei einer präventiven Sanierung abweichend von einer Insolvenz steuerpflichtig.

Werden bei einer präventiven Sanierung Schulden erlassen, ist der Schuldner verpflichtet, Einkünfte aus diesem schulderlass zu besteuern – das handelsrechtliche Ergebnis dem entsprechend zu erhöhen oder eine außerbilanzielle Berichtigung des handelsrechtlichen Ergebnisses nach § 23 Abs. 3 Buchst. a) Pkt. 12) EStG vorzunehmen.

Auch in diesem Falle müssen die Einkünfte aus dem Schuldenerlass im richtigen Veranlagungszeitraum erklärt werden.

Berichtigung des Entgeltes

Das Umsatzsteuer-Änderungsgesetz geht davon aus, dass die präventive Sanierung in vielerlei Hinsicht mit der Sanierung nach der Insolvenzordnung vergleichbar ist und die Berichtigung des Entgeltes nach ähnlichen Grundsätzen vorgenommen werden sollte.

Die wichtigsten Änderungen sind in in § 42 Abs. 2 und § 3 UStG enthalten. Unternehmer, deren Forderungen im Restrukturierungsplan einbezogen sind, können mit der Wirksamkeit des Restrukturierungsplans eine Berichtigung des Entgeltes vornehmen.

Die Berichtigung des Entgeltes gilt als gesonderte steuerpflichtige sonstige Leistung, die mit der Wirksamkeit des Restrukturierungsplans ausgeführt wird.


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Ing. Martina Šotníková

Certified Tax Consultant (Tschechische Republik)

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