Elektronischer Personalausweis und Überprüfung einer elektronischen Signatur durch einen Rechtsanwalt? Die Tschechische Republik macht einen weiteren Schritt in Richtung Digitalisierung

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Können Sie sich vorstellen, Ihren Personalausweis oder Führerschein bei Behörden oder der Polizei nur noch mit einer mobilen App vorzuzeigen? Mitte September hat die tschechische Regierung einen Gesetzentwurf über digitale Dienstleistungen verabschiedet, der diese revolutionäre Neuerung ab dem 1. Januar 2024 auch in der Tschechischen Republik ermöglichen soll. In der Tschechischen Republik ist die Digitalisierung in vollem Gange, und zwar nicht nur in diesem Bereich.

Sogenannte digitale Kopien werden zum Nachweis der Identität oder anderer Sachverhalte verwendet, nicht aber für Reisen ins Ausland. Anbieter und Betreiber der neuen Anwendung (App) „e-Doklady“ soll die Digital- und Informationsagentur (Digitální informační agentura) sein, die seit Anfang 2023 für die Digitalisierung der gesamten öffentlichen Verwaltung zuständig ist. Das Einloggen in die Anwendung soll über die sog. digitale Identität des Bürgers (z.B. eGoverment Mobile Key) gewährleistet werden. Der Erwerb eines digitalen Ausweises wird nicht verpflichtend sein. Die üblichen Plastikkarten werden wie bisher ausgegeben und verwendet werden.

Personalausweis auf dem Handy bereits ab nächstem Jahr möglich

Die Möglichkeit, einen digitalen Personalausweis zu verwenden, ist mit der Verpflichtung der staatlichen Behörden verbunden, solche digitalen Personalausweise zu akzeptieren. Der Vorschlag sieht vor, dass zentrale Verwaltungsbehörden (Ministerien, das tschechische Landvermessungs- und Katasteramt, die tschechische Datenschutzbehörde usw.) ab dem 1. Januar 2024 und andere staatliche Behörden wie die Polizei, Finanzämter, Regionen und Gemeinden mit erweiterten Zuständigkeiten ab dem 1. Juli 2024 verpflichtet sein werden, einen digitalen Personalausweis zu akzeptieren. Andere staatliche Behörden, Gemeinden und andere Personen, die zu einer Identitätsüberprüfung verpflichtet sind, sollen dieser Verpflichtung ab dem 1. Januar 2025 unterliegen.

Vielleicht haben Sie sich im Zusammenhang mit den im Personalausweis enthaltenen Angaben gefragt, ob die sog. Geburtsnummer bzw. Personenkennziffer weiterhin im Personalausweis erscheinen wird. Der tschechische Staat ist bestrebt, die Verwendung dieses traditionellen Identifikationsmerkmals tschechischer Bürger und anderer ausgewählter Personen schrittweise abzuschaffen. Nach der geltenden Gesetzgebung sollte die Geburtsnummer in Personalausweisen bis Ende 2024 abgeschafft werden, aber es sieht bisher nicht danach aus. Die tschechische Regierung hat nämlich gleichzeitig einen Entwurf zur Änderung des Personalausweisgesetzes vorgelegt. Die Geburtsnummer soll diesem zufolge weiterhin in tschechischen Personalausweisen angegeben werden. Sie soll auch weiterhin als Identifikationsmerkmal für Schuldner dienen, die im Insolvenzregister eingetragen sind.

Auch Rechtsanwälte bewegen sich zunehmend in Richtung Digitalisierung. Derzeit berät die Regierung über eine Änderung des Anwaltsgesetzes, die es Anwälten ermöglichen soll, die Echtheit elektronischer Signaturen zu überprüfen. Bislang dürfen dies nur Notare, allerdings in einem komplizierten Verfahren.
Wir werden Sie über die Verabschiedung aller legislativen Vorschläge auf dem Laufenden halten. Der Termin 1. Januar 2024 für die Einführung der digitalen Neuerungen ist sehr ambitioniert. Wir gehen davon aus, dass vor allem die technische Umsetzung den gesamten Prozess verlangsamen könnte.

Abschließend noch eine kurze Frage: Wussten Sie, dass es möglich ist, online ein Unternehmen zu gründen oder ein notarielles Protokoll zu unterzeichnen? Wenn Sie eine natürliche Person sind, die in den grundlegenden Registern eingetragen ist und eine qualifizierte elektronische Signatur und eine sog. Bankenidentität oder eine andere sog. digitale Identität eines Bürgers eingerichtet hat, können Sie sich einen Gang zum Notar sparen. Sie können auch online einen Termin mit einem Notar vereinbaren. Wir begleiten Sie gerne bei diesem Prozess.


Kontakt

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Lenka Hanková

Attorney at Law (Tschechische Rep.)

Senior Associate

+420 236 163 710

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