IFRS 19: Neuerungen bei der Offenlegung der Jahresabschlüsse von Tochterunternehmen

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​​​​​​​​​​​​​​ veröffentlicht am 13. November 2024 | Lesedauer ca. 4 Minuten


Der IASB hat den neuen Rechnungslegungsstandard IFRS 19 „Subsidiaries without Public Accountability: Disclosures“ veröffentlicht, der reduzierte Verpflichtungen für die Offenlegung der Jahresabschlüsse von Tochtergesellschaften einführen wird. IFRS 19 wird die Berichterstattungssysteme und -prozesse für Unternehmen vereinfachen und die Kosten für die Erstellung der Abschlüsse von Tochtergesellschaften senken, gleichzeitig aber auch ein gewisses Maß an Qualität und Nutzen der Informationen für die Stakeholders gewährleisten.




Der International Accounting Standards Board (IASB) hat IFRS 19 am 9. Mai 2024 veröffentlicht und sein Inkrafttreten für den 1. Januar 2027 festgelegt. Das Hauptziel des neuen Standards ist die Optimierung der Reportingsysteme für Tochterunternehmen durch die Einführung eines vereinfachten Informationsrahmens, der die Kosten für die Unternehmen senkt und gleichzeitig die Qualität der Informationen für alle Nutzer von Abschlüssen bewahrt.

Anwendung und Zweck von IFRS 19​​

IFRS 19 läuft parallel zu den anderen IFRS und sieht vor, dass ein Tochterunternehmen die von genanntem Standard vorgesehenen vereinfachten Offenlegungspflichten anwenden kann, wenn zwei Bedingungen erfüllt sind:
  1. Das Unternehmen darf nicht der „Public Accountability“ unterliegen: In diesem Sinne sind Unternehmen, deren Schuld- oder Eigenkapitalinstrumente an einem öffentlichen Markt gehandelt werden oder die im Begriff sind, Instrumente auszugeben, die für den Handel an einem öffentlichen Markt bestimmt sind, oder Unternehmen, die Tätigkeiten als Treuhänder halten, von der Anwendung des IFRS 19 ausgeschlossen;
  2. Das Unternehmen muss zu einem Konzern gehören, der einen Konzernabschluss nach IFRS erstellt: Mindestens eine Holdinggesellschaft innerhalb der Kontrollkette muss einen IFRS-konformen Konzernabschluss erstellen, auch wenn die direkte Muttergesellschaft oder die Ultimate Parent Company für den Konzernabschluss lokale Rechnungslegungsstandards verwendet. Diese Flexibilität ermöglicht es den Tochtergesellschaften, IFRS 19 optional zu übernehmen und so ihre Berichterstattung zu vereinfachen.

Durch diese erhöhte Flexibilität zielt der Standard darauf ab, die Verdoppelung an Rechnungslegungspflichten von Tochterunternehmen in Bezug auf die Offenlegung des Jahresabschlusses zu reduzieren, insbesondere in den Konzernen, die bereits einen Konzernabschluss nach den internationalen  Rechnungslegungsstandard erstellen.

Details zur Anwendung und zu den Verpflichtungen

IFRS 19 ist ein Standard, der sich nur auf die Offenlegung des Jahresabschlusses bezieht und daher folgendes nicht mit einbezieht:
  • spezielle Anforderungen an Erkennung, Bewertung und Darstellung der Offenlegung des Jahresabschlusses. Diese Anforderungen, die in anderen IFRS-Rechnungslegungsstandards enthalten sind, bleiben daher jederzeit anwendbar;
  • Angaben über die Anwendung der Offenlegungspflichten. Diesbezüglich wird auf die in anderen IFRS-Rechnungslegungsstandards enthaltenen Angaben verwiesen.

Es ist daher unbedingt zu bemerken, dass ein Unternehmen, das in den Anwendungsbereich von IFRS 19 fällt und sich folglich für die Anwendung dieses Standards entscheidet, weiterhin die anderen IFRS für die Erkennung, die Bemessung und die Darstellung von Geschäftsvorfällen einhalten muss. IFRS 19 ermöglicht nämlich eine Vereinfachung der Offenlegung, die zwar im Vergleich zu den vollständigen Standards reduziert sind, aber immer noch ausreicht, um die Vermögens- und Finanzlage, die Wirtschaftsleistung und die Zahlungsströme des betreffenden Tochterunternehmens zu verstehen.

Daher muss das Tochterunternehmen, das IFRS 19 anwendet, stets prüfen, ob zusätzliche Informationen erforderlich sind, wenn das Mitgeteilte nach IFRS 19 für die Abschlussadressaten nicht ausreichen, um die die Vermögens- und Finanzlage, die Wirtschaftsleistung und die Zahlungsströme zu verstehen.

Entscheidet sich das Unternehmen für die Anwendung dieses Rechnungslegungsstandards, so muss diese Entscheidung in der Offenlegung des Jahresabschlusses mitgeteilt und erklärt werden. 

Grundsätze zur Identifizierung nützlicher Informationen​

Der neue Rechnungslegungsstandard IFRS 19 reduziert die Offenlegungspflichten, ähnlich wie dies für die Annahme der IFRS durch KMU vorgesehen ist. 

Im Folgenden finden Sie einige nützliche Kriterien für die Auswahl der relevanten Informationen, die in den Abschlüssen von Unternehmen, die sich für die Anwendung von IFRS 19 entscheiden, enthalten sein sollten:
  • Informationen über Liquidität und Solvenz: Dies sind Informationen über die Fähigkeit zur Generierung von Zahlungsströmen und zur Fortführung des Betriebs;
  • Informationen über kurzfristige Zahlungsströme, Verpflichtungen, Verbindlichkeiten und Eventualverbindlichkeiten: Es handelt sich um Details über die Fähigkeit des Unternehmens, seinen Verpflichtungen nachzukommen;
  • Informationen über eventuelle Bewertungsunsicherheiten: Es handelt sich um Details über Bemessungsmethoden der Aktiva und Passiva, und über verwendete rechnungslegungsbezogene Schätzungen;
  • Details über ausgewiesene Beträge, d. h. Details über die Zusammensetzung der aggregierten Posten im Jahresabschluss;
  • Wahl der Rechnungslegungsmethoden: Es handelt sich um Informationen über die angewandten Rechnungslegungsstandards, insbesondere wenn mehrere Optionen zulässig sind.

Vorteile für Unternehmen und Gerichtsbarkeiten​​

IFRS 19 bietet Unternehmen die Möglichkeit, von Kosteneinsparungen und vereinfachten Offenlegung zu profitieren, ohne die Nützlichkeit und die an die Stakeholder gelieferten Informationen der Abschlüsse der Tochtergesellschaften zu beeinträchtigen; diese Einsparungen werden nicht nur den Tochtergesellschaften zugute kommen, sondern auch den Konzernen, zu denen diese gehören, und damit direkt den Stakeholdern.

Einrichtungen, die IFRS 19 anwenden, werden von einer Verringerung der Offenlegungspflichten und damit von einer Verringerung des Zeit-, Kosten- und Arbeitsaufwands für die Erstellung und Prüfung dieser Abschlüsse profitieren.

Die Einführung von IFRS 19 ist auch eine Chance für die Gerichtsbarkeiten, die ihn übernehmen oder seine Anwendung genehmigen. Durch die Verringerung der Berichterstattungspflichten und die Vereinfachung der Verwaltungsprozesse machen sich diese Gerichtsbarkeiten für Investoren und Unternehmen attraktiver. Die geringeren Compliance-Anforderungen bieten in der Tat erhebliche Vorteile für Unternehmen, die sich auf ihr Wachstum konzentrieren können, indem sie die Berichterstattungspflichten auf ein Minimum reduzieren, ohne die Qualität der von ihnen angebotenen Informationen zu beeinträchtigen.​

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