Campione d'Italia im Zollgebiet der EU, aber immer noch von der MwSt. ausgeschlossen

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Seit dem 1. Januar 2020 ist Campione d'Italia Teil des Zollgebiets der Europäischen Union. Der Ort bleibt jedoch weiterhin aus dem territorialen Anwendungsbereich der Mehrwertsteuer ausgeschlossen. 

 

Mit dem Haushaltsgesetz 2020 (Gesetz 160/2019) wurde jedoch eine lokale Verbrauchssteuer in Campione d'Italia (ILCC) eingeführt, die auf die Lieferung von Waren und Dienstleistungen sowie auf Einfuhren erhoben werden soll, die im Gemeindegebiet für den Endverbrauch durchgeführt werden.
 
Das Finanzministerium hat Richtlinien für die Anwendung der ILCC herausgegeben. In dem Dokument wird betont, dass Business-to-Business Transaktionen nicht steuerpflichtig sind; folglich sind die Wirtschaftsbeteiligten verpflichtet, die ILCC nur den Endverbrauchern in Rechnung zu stellen und müssen die Steuer bei der Einfuhr von Waren innerhalb der Gemeinde Campione d'Italia nicht entrichten.
  
Die Steuersätze betragen wie in der Schweiz 7,7 Prozent, 3,7 Prozent (Hotelaufenthalte inkl. Frühstück) bzw. 2,5 Prozent (Lebensmittel, Bücher, Zeitungen, Medikamente und andere Güter des täglichen Bedarfs).

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