Home
Intern
(Für eine optimale Darstellung aller Tabellen auf dieser Seite empfiehlt sich die Nutzung von Desktop-PC oder Tablet.)
Eckpunktepapier des BMF
Referentenentwurf des BMF und BMJ
Finanzausschuss des Bundestags
Bundestag: 2./3. Beratung/ Lesung
Bundesrat: Beschluss
Verkündung im BGBl
29.6.2022
12.4.2023
14.12.2023
zuletzt aktualisiert am 5. Januar 2024 | Lesedauer ca. 6 Minuten
Mit dem Ziel, „Deutschland zum führenden Standort für Start-ups und Wachstumsunternehmen“ zu machen, wirbt Christian Lindner auf der Seite des Bundesfinanzministeriums für das gemeinsame Gesetzgebungsvorhaben mit dem Bundesjustizministerium. Der Zugang zum Kapitalmarkt soll erleichtert werden, ebenso wie die Aufnahme von Eigenkapital. Kleinere und mittlere Unternehmen sollen dabei berücksichtigt werden. Dafür sind umfangreiche Maßnahmen im Gesellschafts-, Kapitalmarkt- und Steuerrecht geplant, unter anderem eine verbesserte Förderung von Mitarbeiterkapitalbeteiligungen. Begrüßenswert ist, dass mit dem Gesetzentwurf ein deutlicher Schritt zur Lösung der sog. Dry-Income-Problematik bei Mitarbeiter-Kapitalbeteiligungen gegangen wird. Nach dem Eckpunktepapier vom 29. Juni 2022, das er am 3. April 2023 erneut vorgestellt hatte, hat Bundesfinanzminister Lindner den mit Spannung erwarteten Referentenentwurf des sog. Zukunftsfinanzierungsgesetzes zusammen mit Bundesjustizminister Buschmann am 12. April 2023 veröffentlicht. Der Kabinettsbeschluss fand am 16. August 2023 statt. Der Bundesrat hat am 29. September 2023 dazu Stellung genommen und diverse Änderungsvorschläge unterbreitet. Die Bundesregierung hat ihre Gegenäußerung zu den Vorschlägen des Bundesrates am 6. Oktober 2023 veröffentlicht. Mit einigen Änderungen wurde der Gesetzentwurf vom Bundestag am 17. November 2023 in der Fassung der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen sowie der CDU/CSU bei Enthaltung der AfD und Gegenstimmen der Fraktion Die Linke verabschiedet. Bereits am 24. November 2023 hat auch der Bundesrat dem Zukunftsfinanzierungsgesetz zugestimmt. Die Verkündung im Bundesgesetzblatt ist am 14. Dezember 2023 erfolgt. Der Zeitplan (Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens in diesem Jahr) konnte damit – im Gegensatz zum Wachstumschancengesetz – eingehalten werden.
Dr. Rolf Leuner
Wirtschaftsprüfer, Steuerberater
Partner
Anfrage senden
Profil