Neues De-minimis-Beihilferegister ab 2026: Herausforderungen und Lösungen für kommunale Konzerne

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​​​​​​veröffentlicht am 6. Februar 2025

 

Ab dem 01. Januar 2026 muss ein nationales Transparenzregister für De-minimis-Beihilfen eingeführt werden – die Ausgestaltung ist aktuell noch offen. Es ist jedoch damit zu rechnen, dass beihilfeempfangende Unternehmen gegebenenfalls Mitwirkungspflichten treffen werden.


Am 01. Januar 2024 sind die neuen europäischen Verordnungen zu staatlichen De-minimis-Beihilfen (VO (EU) 2023/2831) und DAWI-de-minimis-Beihilfen (VO (EU) 2023/2833) in Kraft getreten. Insbesondere sind die beihilfefreien Schwellenwerte an „erlaubten“ staatlichen Zuwendungen auf 300.000 EUR bzw. 750.000 EUR angehoben worden. De-minimis-Beihilfen sind staatliche Zuwendungen, die ein Unternehmen in drei Kalenderjahren insgesamt erhalten darf, ohne dass es einer Genehmigung durch die Europäische Kommission bedarf. De-minimis-Beihilfen sind grundsätzlich nicht an bestimmte Fördergegenstände gebunden und können unabhängig von konkreten Förderprojekten gewährt werden – De-minimis-Beihilfen sind bei Unternehmen sehr beliebt, weil sie unkompliziert und schnell gewährt werden können. Da diese Beihilfen als geringfügig gelten. De-minimis-Beihilfen sind niederschwellig, werden jedoch nicht voraussetzungslos gewährt. Unternehmen haben Compliance-Pflichten zu beachten.


De-minimis-Beihilfen betreffen auch im hohen Maße öffentliche und kommunale Unternehmen und Konzernen – wir geben Ihnen einen Überblick:


Einführung und Zweck: Das Register wird ab dem 1. Januar 2026 in Kraft treten und dient dazu, Informationen über gewährte De-minimis-Beihilfen zentral zu erfassen.

  1. Geltungsbereich: Die Verordnungen (EU) 2023/2831 und VO (EU) 2023/2833 legen fest, dass Beihilfen, die unter die De-minimis-Regelungen fallen, nicht an die Europäische Kommission gemeldet werden müssen, solange sie bestimmte Schwellenwerte nicht überschreiten.
  2. Schwellenwerte: Der Gesamtbetrag der einem einzigen Unternehmen gewährten De-minimis-Beihilfen darf in einem Zeitraum von drei Jahren 300.000 EUR nicht übersteigen.
  3. Aufzeichnungspflichten: Unternehmen und Finanzintermediäre, die De-minimis-Beihilfen erhalten oder gewähren, müssen diese Informationen innerhalb von 20 Arbeitstagen in das Register eintragen.
  4. Transparenz und Kontrolle: Das Register soll sicherstellen, dass die gewährten Beihilfen transparent und nachvollziehbar sind, um Missbrauch zu verhindern und die Einhaltung der EU-Vorschriften zu gewährleisten.


Herausforderungen für kommunale Konzerne

Die Einführung des neuen De-minimis-Beihilferegisters bringt für öffentliche bzw. kommunale Unternehmen und Konzerne Herausforderungen mit sich. Die Komplexität der Erfassung und Meldung von Beihilfen, die Notwendigkeit einer engen Koordination und Kommunikation zwischen den verschiedenen Einheiten sowie die Anforderungen an IT-Systeme und Datenmanagement sind nur einige der Aspekte, die berücksichtigt werden müssen. Darüber hinaus erfordert die Einhaltung der neuen Vorschriften zusätzliche administrative und rechtliche Anstrengungen.

 

Um diesen Herausforderungen zu begegnen, bietet sich ein individuelles und effizientes EU-beihilferechtliches Controlling an.

  1.  Komplexität der Erfassung: Kommunale Konzerne bestehen oft aus mehreren Tochtergesellschaften und Beteiligungen. Die Erfassung und Meldung von De-minimis-Beihilfen kann daher komplex sein, da jede Einheit separat betrachtet werden muss.
  2. Koordination und Kommunikation: Es erfordert eine enge Zusammenarbeit und klare Kommunikation zwischen den verschiedenen Einheiten eines kommunalen Konzerns, um sicherzustellen, dass alle gewährten Beihilfen korrekt erfasst und gemeldet werden.
  3. IT-Systeme und Datenmanagement: Die Einführung des neuen Registers könnte Investitionen in IT-Systeme und Datenmanagement erfordern, um die notwendigen Informationen effizient zu sammeln und zu verwalten.
  4. Schulung und Sensibilisierung: Mitarbeiter müssen geschult und für die neuen Anforderungen sensibilisiert werden, um sicherzustellen, dass die Meldungen korrekt und fristgerecht erfolgen.
  5. Rechtliche und administrative Herausforderungen: Die Einhaltung der neuen Vorschriften kann zusätzliche administrative und rechtliche Herausforderungen mit sich bringen, insbesondere in Bezug auf die Einhaltung der Meldefristen und die Genauigkeit der Daten.


Ein Beispiel für die Komplexität der Erfassung und Meldung von De-minimis-Beihilfen stellt sich beispielsweise bereits bei der Anwendung der EU-beihilferechtlichen Höchstgrenzen im Konzern – denn die maximale Beihilfehöhe bezieht sich stets auf den gesamten Konzern bzw. Unternehmensverbund.


Vielfach besteht jedoch kein konkreter Überblick über die De-minimis-Beihilfen, die die einzelnen Verbundunternehmen halten.


Dies ist ein Problem, da hierdurch potenzielle Rechtsverstöße gegen das EU-Beihilferecht im Raum stehen und der BGH bereits 2004 festgestellt hat, dass die EU-beihilferechtlichen Vorgaben zum kaufmännischen Basiswissen gehören (BGH Urteil v. 20.1.2004 – XI ZR 53/03).

 

Wir unterstützen kommunale Konzerne dabei, die neuen Anforderungen zu erfüllen.
Individuelle Beratung: Wir analysieren die spezifischen Bedürfnisse und Strukturen Ihres Konzerns und entwickeln maßgeschneiderte Lösungen.


Schulung und Sensibilisierung: Wir bieten Schulungen und Workshops an, um Ihre Mitarbeiter auf die Anforderungen des europäischen Beihilferechts vorzubereiten.


Kontinuierliche Unterstützung: Wir stehen Ihnen mit kontinuierlicher Beratung und Unterstützung zur Seite, um sicherzustellen, dass alle Meldepflichten fristgerecht und korrekt erfüllt werden.


Mit unserer Expertise und Erfahrung helfen wir Ihnen, die Herausforderungen des neuen De-minimis-Beihilferegisters erfolgreich zu meistern und ein hohes Maß an Transparenz und Compliance zu gewährleisten.

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