„Schonfrist“ für die Entflechtung von Ladesäulen für de-minimis-Unternehmen bis 31.12.2024 verlängert

PrintMailRate-it

​veröffentlicht am 13. Dezember 2023


Auf den letzten Metern des Gesetzgebungsverfahrens für das Gesetz zur Anpassung des Energiewirtschaftsrechts an unionsrechtliche Vorgaben und zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften hat der Ausschuss für Klimaschutz und Energie noch eine Änderung in § 118 Abs. 34 EnWG auf den Weg gebracht, die in den aktuellen Turbulenzen der energierechtlichen Gesetzgebung etwas untergegangen ist.

Betreiber von Stromverteilernetzen, die unter die de-minimis-Ausnahme der rechtlichen Entflechtung (weniger als 100.000 angeschlossene Kunden) fallen, haben nun bis 31.12.2024 Zeit, ihre Aktivitäten im Bereich Ladesäulen nach § 7c EnWG zu entflechten, also in eine eigene Gesellschaft auszugründen. Der Ausschuss begründet die Verlängerung damit, dass sich in der Praxis gezeigt habe, dass die Umsetzung der Entflechtung bei Betreibern von Elektrizitätsverteilernetzen, die unter die de-minimis-Ausnahme fallen, technisch komplexer sein kann als bei Verteilernetzbetreibern, die bereits von den vertrieblichen Tätigkeiten gesellschaftsrechtlich entflochten sind. Im letzten Falle könnten gesellschaftsrechtlich zu entflechtende Ladesäulen regelmäßig den vertrieblichen Aktivitäten innerhalb eines Konzerns zugeordnet werden.

Damit wird aber auch die bisher durchaus streitig diskutierte Frage beantwortet, ob de-minimis-Unternehmen mit weniger als 100.000 an das Netz angeschlossenen Kunden überhaupt von der Entflechtungsvorschrift für Ladesäulen nach § 7c EnWG betroffen sind. Die Frage dürfte nach den Ausführungen des Ausschusses für Klimaschutz und Energie klar mit Ja zu beantworten sein. Alle Stromnetzbetreiber mit weniger 100.000 angeschlossenen Kunden sind daher gut beraten, alsbald Überlegungen zum optimalen Konzept für die Entflechtung ihrer Aktivitäten im Bereich Ladesäulen (eigene Gesellschaft, neue Gesellschaft, gemeinsame Gesellschaft usw.) anzustellen.

Haben Sie Fragen? Wir helfen Ihnen gerne.

FOLGEN SIE UNS!

LinkedIn Banner

Kontakt

Contact Person Picture

Dr. Thomas Wolf, LL.M. oec.

Rechtsanwalt

Partner

+49 911 9193 3518

Anfrage senden

Profil

Contact Person Picture

Angela Kraus, LL.M.

Rechtsanwältin

Manager

+49 911 9193 3592

Anfrage senden

Profil

WIR BERATEN SIE GERN!

Befehle des Menübands überspringen
Zum Hauptinhalt wechseln
Deutschland Weltweit Search Menu