Bilanzielles Biomethan zur Erfüllung der Erneuerbare-Energien-Mindestquoten im novellierten Gebäudeenergiegesetz (GEG) und für andere Anwendungen

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veröffentlicht am 13. Dezember 2023

 

Das novellierte Gebäudeenergiegesetz (GEG) sieht vor, dass der Einsatz von Erneuerbaren Energien (EE) in Heizungsanlagen sukzessive erhöht wird. Gem. § 71f Abs. 1 GEG 2024 müssen neue Heizungsanlagen betrieben mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen grundsätzlich die EE-Mindestquote von 65 % erreichen. § 71 Abs. 9 GEG 2024 setzt voraus, dass die Heizungsanlagen, die mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen betrieben werden und die zwischen Ende 2023 und 30.06.2026 bzw. 30.06.2028 bzw. einen Monat nach Bekanntgabe eines kommunalen Wärmeplans eingebaut werden, sukzessive ansteigende EE-Mindestquoten erreichen müssen: Ab 01.01.2029 15 %, ab 01.01.2035 30 %, ab 01.01.2040 mindestens 60 %. Der Einsatz von bilanziellem Biomethan in diesen Heizungsanlagen kann dazu beitragen, dass diese Kunden die EE-Mindestquoten erfüllen.

 

Im folgenden Beitrag wird der Einsatz von Biomethan in Heizungsanlagen diskutiert und die Vorteilhaftigkeit gegenüber anderen Anwendungen abgewogen.

 

Rahmenbedingungen

Das lange kontrovers diskutierte und nun beschlossene novellierte GEG wurde am 19.10.2023 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und wird am 01.01.2024 in Kraft treten. Im GEG 2024 ist vorgesehen, dass die Heizungsanlagen in Bestandsgebäuden und Neubauten sukzessive auf Erneuerbare Energien umgestellt werden müssen. Neben dem Einsatz einer Wärmepumpe und dem Anschluss an ein mit EE gespeistes Wärmenetz kommt auch der Einsatz von Biomethan infrage, um die EE-Mindestquoten zu erfüllen. Ob dies technisch-wirtschaftlich sinnvoll ist, sollte in der jeweiligen kommunalen Wärmeplanung betrachtet werden. Dabei kommt es auch nicht auf die lokale Verfügbarkeit des Biogases bzw. Biomethans an, weil dieser gasförmige Brennstoff nicht in das lokale Gasnetz eingespeist werden muss. Stattdessen kann auch bilanzielles Biomethan dafür genutzt werden.

 

Anforderungen an das aufbereitete Biomethan

Damit der EE-Anteil aus Biomethan anerkannt wird, sind eine Reihe von technischen Anforderungen an die Aufbereitung gem. § 71f Abs. 3 S. 1 GEG 2024 i.V.m. § 22 Abs. 1 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe c und d GEG 2024 zu erfüllen:

 

  • Maximale Methanemissionen i.H.v. 0,5 % bei der Aufbereitung
  • Maximaler Stromverbrauch i.H.v. 0,5 kWh pro Norm-m³ Rohgas für die Aufbereitung
  • Bereitstellung von Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien, Grubengas oder Abwärme

 

Außerdem muss ein Massenbilanzsystem verwendet werden, damit die Menge des ein- und ausgespeisten Biomethans nachvollzogen werden kann. Der Einsatz von Getreidekorn und Mais ist für Neuanlagen größer 1 MW mit Inbetriebnahme ab 2024 auf 40 % eingesetzte Biomasse beschränkt. Für Bestandsanlagen und Anlagen kleiner 1 MW gibt es hier keine Beschränkungen.

 

Marktentwicklung

Die Machbarkeit des Biomethans für die Erfüllung der EE-Mindestquoten im GEG 2024 ist, wie oben erläutert, grundsätzlich gegeben. Die entscheidende Frage wird allerdings sein,

 

  • welche Menge des Biomethans zukünftig eingespeist wird,
  • wie sich die Nachfrage in Bezug auf EEG-Anlagen, in der Wärme und bei Kraftstoffen in Zukunft entwickeln wird,
  • welche Marktpreise sich mittelfristig einstellen werden und sich über Lieferverträge für die nächsten Jahre absichern lassen.

 

Letztlich muss beim Einsatz von Biomethan in Heizungsanlagen abgewogen werden, welche Zusatzkosten durch höhere Brennstoffpreise entstehen und in welchem Umfang Investitionskosten oder auch operative Kosten eingespart werden können. Denn wenn andere Einsatzgebiete (z.B. für Kraftstoffe) eine höhere Zahlungsbereitschaft zeigen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Einsatz von Biomethan in Heizungsanlagen wirtschaftlich nicht konkurrenzfähig ist.

 

Potenzialanalysen zeigen auch, dass Biomethan nur in begrenztem Umfang fossiles Erdgas wird ersetzen können, da auch aktuell ein weitgehender politischer Konsens besteht, dass die Nutzung von Ackerflächen für die Ernährung gegenüber dem energetischen Einsatz Priorität hat und damit die zusätzlichen Potenziale begrenzt sind. Demgegenüber ist die Nutzung von Rest- und Abfallstoffen zur Produktion von Biogas weitgehend unumstritten.

 

Fazit

Die Verwendung von Biomethan in Heizungsanlagen kann dazu beitragen, die EE-Mindestquoten des GEG 2024 zu erreichen. Aktuell dominiert noch der Einsatz von Biogas in EEG-Anlagen. Der Einsatz von Biomethan im Wärmemarkt kommt grundsätzlich dort infrage, wo die Wärmepumpe nicht konkurrenzfähig und wo der Aufbau eines Wärmenetzes (noch) nicht wirtschaftlich ist. Wesentlich ist hierfür auch, welche Technologien für welche Gebiete in der kommunalen Wärmeplanung vorgesehen sind und ob die höheren Brennstoffkosten durch Einsparungen bei den Kapital- und operativen Kosten kompensiert werden können. Letztlich hängt die Verwendung von Biomethan im Wärmemarkt auch von der Entwicklung der Konkurrenzmärkte (Kraftstoffe, EEG-Anlagen) ab. Auch der Einsatz in BHKW/KWK-Anlagen kommt grundsätzlich infrage, wenn für die Wärmeversorgung keine anderen EE-Quellen in ausreichendem Maße zur Verfügung stehen.

 

Wenn Sie über die Vermarktung von Biomethan im Vertrieb nachdenken und dies als Alternative zu anderen EE-Quellen eingesetzt werden soll, unterstützen wir Sie gern bei der Prüfung der Machbarkeit und der wirtschaftlichen Umsetzung.

 

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Dr. Matthias Koch

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