Home
Intern
veröffentlicht am 3. August 2022
Update: Die Wiederbelebung der Windkraft – Die Gesetze des sog. Osterpaketes sind in Kraft getreten. Das Wind-an-Land-Gesetz und damit das Windenergieflächenbedarfsgesetz treten am 01. Februar 2023 in Kraft.
Das Gesetz zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land (Wind-an-Land-Gesetz) vom 20. Juni 2022 wurde am 28.07.2022 im Bundesgesetzblatt (BGBl. I, 1353) verkündet und tritt damit am 01. Februar 2023 in Kraft. Teil dessen ist das Gesetz zur Festlegung von Flächenbedarfen für Windenergie an Land (Windenergieflächenbedarfsgesetz – WindBG).
Die inhaltlichen Details finden Sie hier.
Ebenso wurden die weiteren Gesetze des sog. Osterpaketes am 28. Juli 2022 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und treten wie folgt in Kraft:
Damit sind die Regelungen des sog. Osterpaketes (s. Ausgabe 13/2022) in großen Teilen bereits geltendes Recht.
Haben Sie Fragen? Sprechen Sie uns gerne an!
Nadine Juch
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verwaltungsrecht
Associate Partner
Anfrage senden
Profil