Vom Netz der allgemeinen Versorgung zum Klimaneutralitätsnetz

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​veröffentlicht am 7. Dezember 2021

 

Wer den Koalitionsvertrag der anstehenden Ampelkoalition aufmerksam gelesen hat, mag auch über das Wort „Klimaneutralitätsnetz” gestolpert sein. Dieser Begriff taucht im Zusammenhang mit Netzentwicklungsplänen und Bundesbedarfsplan auf. In diesem Beitrag möchten wir die Definition dieses neuen Begriffs ergründen und dies zum Begriff „Netz der allgemeinen Versorgung” abgrenzen.

 

Die Begriffsdefinition von „Energieversorgungsnetze der allgemeinen Versorgung” ist in § 3 Nr. 17 EnWG zu finden. Sie dienen „der Verteilung von Energie an Dritte” und sollen „für die Versorgung jedes Letztverbrauchers offen stehen”. Nun wird der Zweck von Netzen dahingehend erweitert, dass Netze auch einen Beitrag zur Klimaneutralität leisten sollen.

 

Bisher war die Aufgabe der Netzbetreiber primär kostengünstig und diskriminierungsfrei, die vom Netzkunden gekaufte Energie vom Erzeuger bzw. vom Verkäufer zum Kunden zu transportieren. Welche Qualität die Energie (grauer oder grüner Strom, fossiles Erdgas oder Biomethan) konnte der Kunde entscheiden. Wenn sich ein Erzeuger (Wind- oder PV-Strom bzw. Biogas) in das Netz einspeisen wollte, musste ihm der Netzbetreiber dieses grundsätzlich ermöglichen.

 

Aber was ist „Klimaneutralitätsnetz” nun mehr als ein „Netz der allgemeinen Versorgung”? Klimaneutralitätsnetz bedeutet für mich, dass die Netze so aus- und umgebaut werden sollen, dass eine CO2-freie Energieversorgung möglich ist. Dafür muss zumindest das Stromnetz massiv ausgebaut werden, um die Elektrifizierung der Mobilität und ggf. von Teilen der Wärme zu ermöglichen. Dies betrifft nicht nur die Übertragungsnetze, sondern auch die Stromverteilnetze. Die Gasnetzbetreiber sollten Wasserstoffkunden in Ihrem Netzgebiet den Zugang zu Wasserstoff bzw. anderen grünen Gasen ermöglichen. Während die Ferngasnetzbetreiber schon einen Plan zur Umsetzung eines H2-Fernleitungsnetzes vorgelegt haben, ist bei den Gasverteilnetzen weiterhin umstritten, ob und in welchem Umfang die Gasverteilnetze für den Wasserstofftransport zu den Wärmekunden ertüchtigt werden sollten.

 

Nicht vergessen werden sollte auch die Sektorkopplung, die Energiespeicher und intelligente Steuerung, die in Zukunft, wenn Erzeugung und Verbrauch sowohl räumlich als auch zeitlich immer weiter auseinanderfallen, stark ausgebaut werden müssen. Netzbetreiber müssen hier einen Beitrag leisten, dass dieser Umbau des Energiesystems möglichst kostengünstig und effizient vollzogen werden kann. D.h. Netzbetreiber werden sich auf viele neue Aufgaben einstellen müssen, um die Anforderungen der anstehenden Ampelkoalition zu erfüllen.

 

Wir helfen Ihnen gerne dabei, diese Herausforderungen anzunehmen und die richtigen strategischen und operativen Entscheidungen zu treffen, um den wirtschaftlichen Netzbetrieb auch in einem klimaneutralen Deutschland und Europa zu ermöglichen.

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