Förderung von Beratungsleistungen für von Corona betroffene KMU

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​veröffentlicht am 7. April 2020

 

Die bestehende Rahmenrichtlinie zur Förderung unternehmerischen Know-hows des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi), abgewickelt über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), wurde um ein Modul zur Unterstützung von durch Corona betroffenen kleinen und mittleren Unternehmen erweitert. Gefördert werden Beratungsleistungen bis zu einem Volumen von 4.000 Euro mittels Zuschüssen in Höhe von 100 Prozent.

 

Analysiert werden sollen die im Zusammenhang mit dem Coronavirus stehenden Auswirkungen auf das Unternehmen. Darauf aufbauend sollen Handlungsempfehlungen ausgesprochen werden. Der Zuschuss wird direkt an das Beratungsunternehmen ausgezahlt, sodass keine Vorausleistung der antragstellenden Unternehmen erforderlich ist. Anträge können online über die Plattform des BAFA gestellt werden.
Die Zuschüsse werden als De-Minimis-Beihilfe ausgereicht.

 

 

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