Klare Klauseln erleichtern eine Vertragsänderung – Gastbeitrag von Holger Schröder im Staatsanzeiger für Baden-Württemberg

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​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​Veröffentlicht am 25. Oktober 2024 | Lesedauer ca. 3 Minuten

​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​Quelle: Staatsanzeiger für Baden-Württemberg
 

Ein laufender Vertrag kann geändert werden, wenn die ursprünglichen Vergabeunter­lagen dazu klare, präzise und eindeutig formulierte Angaben zu möglichen Änderungen des Auftrags enthalten. Das wird in den sogenannten Überprüfungsklauseln fest­gelegt. Holger Schröder erläutert ​in seinem Beitrag im Staatsanzeiger für Baden-Württemberg​​​​, wie diese Klauseln formuliert sein müssen und welche rechtlichen Rahmenbedingungen gelten​.

 

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Holger Schröder

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Vergaberecht

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