Spaniens Maßnahmen zur Verringerung der Abhängigkeit vom Erdgas

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veröffentlicht am 11. August 2022 | Lesedauer ca. 2 Minuten

 

Spaniens Regierung hat pünktlich zum Ferienbeginn am 1. August einen Maßnahmen-Katalog zur Energieeinsparung und Energieeffizienz und damit zur Verringerung der Abhängigkeit vom Erdgas beschlossen. Die Maßnahmen werden in Spanien heiß diskutiert, da sie an den liebgewordenen Erfahrungen einer Bevölkerung rütteln, die stark klimatisierte Räume seit Jahrzenten gewohnt sind.

 

  

  

Folgende Maßnahmen sind beschlossen worden:

  • Die Raumtemperatur bei Gebäuden, die mit Klimaanlagen gekühlt werden, darf ab dem 10. August 2022 in allen Bürogebäuden, Restaurants, Theatern, Kinos, Kaufhäusern und Einkaufszentren, Kongresszentren, Bahnhöfen und Flughäfen nicht unter 27 Grad Celsius liegen. Für die gleichen Gebäude gilt für die Heizperiode, dass die Maximaltemperatur 19 Grad Celsius betragen darf.
  • Über die getroffenen Maßnahmen zum Energiesparen und zur Energieeffizienz müssen die Besitzer der vorgenannten Gebäude oder Büros über Aushänge informieren, wobei u.a. über die Temperatur und die Feuchtigkeit in Prozent informiert werden muss.
  • Wenn die vorgenannten Gebäude Zugang zu Straßen haben, dann müssen die Aus- und Eingänge so geschaffen sein, dass sie nicht permanent offen stehen, um einen Verlust von Kälte/Wärme zu verhindern. Diese Verpflichtung soll sogar dann bestehen, wenn der verwendete Strom zur Klimatisierung aus erneuerbaren Quellen kommt.
  • Schaufensterbeleuchtung muss ab 22.00 Uhr abgestellt werden, ebenso die Beleuchtung von öffentlichen Gebäuden, wenn sie um diese Uhrzeit nicht mehr besucht werden. Das gilt nicht für Denkmäler, es sei denn, sie sind gleichzeitig Gebäude der öffentlichen Verwaltung (z.B. das Verwaltungsgebäude der spanischen Post).

Die Maßnahmen haben natürlich eine Reihe von Fragen aufgeworfen und zahlreiche Ausnahmen sind bereits im Gesetz selbst benannt. So sind vorranging Arbeitsschutzgesetze zu beachten, die im Einzelfall z.B. für leichtere Tätigkeiten eine maximale Raumtemperatur von 25 Grad Celsius vorschreiben oder für rein sitzende Tätigkeiten eine minimale Raumtemperatur von 17 Grad Celsius.

 

Andererseits sind für die Umsetzung der Maßnahmen (die teilweise bis 1. November 2023 gelten) sehr kurze Fristen gesetzt worden. Für die Implementierung der Umwandlung der Ein- und Ausgänge wurde nur eine Frist bis zum 30. September 2022 gesetzt. Die anderen Maßnahmen sind zum 10. August 2022 bzw. 1. September 2022 zu erfüllen.

 

Es bleibt abzuwarten, inwieweit die Einhaltung der neuen Regelungen verfolgt wird. Das insbesondere unter dem Aspekt, dass bereits nach dem zuvor geltenden Gesetz die minimale Raumtemperatur bei 26 Grad Celsius lag. Und wer einmal in einem spanischen Bekleidungseinzelhandelsgeschäft im August war, weiß, dass dort niemals 26 Grad Celsius herrschten.  

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Christoph Himmelskamp

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