Saudi-Arabiens Programm für regionale Hauptsitze: Was Unternehmen ab dem 1. Januar 2024 zu beachten haben

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veröffentlicht am 10. Februar 2023 | Lesedauer ca. 3 Minuten


Zur Umsetzung der „Vision 2030” haben das saudi-arabische Investitionsministerium (MISA) und die Königliche Kommission der Stadt Riad (RCRC) das „Regional Head­quarters Program“ entwickelt. Das Programm zielt darauf ab, weltweit etablierte Un­ter­neh­men zu ermutigen, ihren regionalen Hauptsitz in das Königreich Saudi-Arabien zu verlegen und die Ölabhängigkeit der saudi-arabischen Wirtschaft zu verringern. Das Programm richtet sich insbesondere an Unternehmen, die Geschäfte mit saudi-ara­bischen Behörden und Regierungsstellen aufnehmen oder fortsetzen wollen. Es wird als ein weiterer Schritt in den Bemühungen Saudi-Arabiens angesehen, Riad bis zum Jahr 2030 zu einem der weltweit führenden Wirtschaftszentren zu machen.
 


  
Jeder ausländische Investor, der einen Vertrag mit der Regierung abschließen möchte, muss seinen regionalen Hauptsitz in Saudi-Arabien haben, um für diese Regierungsaufträge in Frage zu kommen. Dieses Gesetz soll am 1. Januar 2024 in Kraft treten und wird große Auswirkungen auf Investitionen zwischen staatlichen Stellen und ausländischen Unternehmen haben. 
 

Definition und Anwendbarkeit 

Das MISA definiert regionale Hauptsitze als „eine Einheit eines multinationalen Konzerns, die nach den Ge­set­zen des Königreichs Saudi-Arabien ordnungsgemäß gegründet wurde, um seine Niederlassungen, Tochter­ge­sell­schaften und verbundenen Unternehmen, die in der Region Naher Osten-Nordafrika (MENA) tätig sind, zu unterstützen, zu verwalten und strategisch zu leiten.”
 
Das Programm ist anwendbar, wenn der Investor und sein regionaler Hauptsitz die folgenden Anforderungen erfüllen: 
  • Der Investor muss mindestens zwei Tochtergesellschaften oder Niederlassungen der multinationalen Gruppe in zwei verschiedenen Ländern außer Saudi-Arabien und dem Land seiner Gründung haben
  • Der regionale Hauptsitz muss eine eigene Rechtspersönlichkeit haben und als eingetragenes ausländisches Unternehmen im Königreich Saudi-Arabien tätig sein
  • Das regionale Hauptsitz muss mit einem physischen Büro vertreten sein und als zentrale Verwaltungs­be­hör­de für die Region fungieren, ohne jedoch kommerzielle Aktivitäten zu betreiben
  • Die ausgewählte Tätigkeit muss innerhalb von 6 Monaten ab dem Datum der Lizenzerteilung aufgenommen werden und im ersten Jahr der Tätigkeit müssen 3 optionale Lizenztätigkeiten ausgeübt werden
  • Es müssen mindestens 15 Mitarbeiter eingestellt werden, von denen mindestens 3 auf der Führungsebene des Unternehmens tätig sein müssen.
 

Vorteile für die Unternehmen

Als potenzieller Investor sind Sie vielleicht an den Vorteilen einer Hauptniederlassung in Saudi-Arabien interessiert. Das RHQ-Programm bietet qualifizierten Unternehmen bestimmte Vorteile, wie z. B. Ausnahmen von der Visabegrenzung, der „Saudisierung“ sowie Steuerbefreiungen. 
 
Da regionale Firmenhauptsitze nicht dazu bestimmt sind, gewerbliche Tätigkeiten auszuüben oder Einnahmen zu erzielen, sind sie von der Einkommenssteuer befreit, die in der Regel 20 Prozent des Gewinns beträgt, und profitieren von einer Befreiung von der Quellensteuer, die zwischen 5 und 20 Prozent liegt. Diese Steuer­be­frei­ungen gelten nur für Unternehmen in Sonderwirtschaftszonen (SWZ), wie z. B.: King Abdullah Economic City (KAEC) und King Abdulaziz Financial District (KAFD). Derzeit unterliegen die Zonen noch den herkömmlichen saudi-arabischen Gesetzen. Es ist jedoch zu erwarten, dass sie in Zukunft autonomen Regelungen unterliegen könnten.
 
Wie bereits erwähnt, sollte ein potenzieller Investor auch die „Saudisierung” und eine Befreiung davon in Betracht ziehen. Die „Saudisierung“ verlangt von bestimmten Arbeitgebern, dass sie einen großen Teil ihrer Mitarbeiter oder in einigen Fällen ausschließlich saudische Staatsangehörige einstellen. Der Anteil der sau­dischen Staatsangehörigen richtet sich nach der Größe des betroffenen Unternehmens. Die Arbeitgeber müssen sich an die Grenzen der „Saudisierung“ halten, um hohe Geldstrafen bei Nichteinhaltung der Vor­schrif­ten zu vermeiden.
 
Unternehmen, die ihre Geschäftstätigkeit auf das Königreich Saudi-Arabien ausdehnen und Verträge mit staat­lichen Stellen abschließen möchten, sollten die oben genannten Vorteile berücksichtigen und an der „Saudi Vision 2030” teil haben. Bitte zögern Sie nicht, unseren Experten vor Ort zu kontaktieren, wenn Sie Unter­stüt­zung bei Ihrem Lizenzierungsprozess benötigen oder Ihre Geschäftsmöglichkeiten im Königreich Saudi-Arabien besprechen möchten!
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