Saudi-Arabiens neues umfangreiches Arbeitsrecht: Ein progressiver Ansatz im Hinblick auf Vision 2030

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​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​veröffentlicht am 16. September 2024 | Lesedauer ca. 2 Minuten

  

Die neuesten Arbeitsrechtsänderungen in Saudi-Arabien bringen weitreichende Veränderungen in Bezug auf Arbeitnehmerrechte, Kündigungsverfahren und Arbeit­nehmerleistungen mit sich. Dies stellt einen bedeutenden Schritt dar, um sich an internationale Standards anzupassen und die saudi-arabische Vision 2030 zu unterstützen. 

 

  

 

  
Im August 2024 kündigte Saudi-Arabiens Ministerium für Humanressourcen und soziale Entwicklung be­deutende Änderungen des Arbeitsrechts an, mit dem Ziel, den Arbeitsmarkt zu modernisieren und die Rechte der Arbeitnehmer zu stärken. Diese Änderungen, die 180 Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft treten sollen, betreffen verschiedene Aspekte der Beschäftigung, einschließlich Rücktrittsverfahren, Probezeiten und Arbeit­nehmerleistungen.

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Eine wesentliche Änderung wird die Kündigung betreffen. Begriffe wie „Kündigung“ oder „Entlassung“ sind nun klar definiert, wobei Arbeitgeber eine Frist von 30 Tagen haben, um auf eine Kündigung zu reagieren. Wenn der Arbeitgeber innerhalb dieses Zeitraums nicht reagiert, gilt die Kündigung als akzeptiert. Arbeitnehmern wird außerdem die Möglichkeit eingeräumt, ihre Kündigungserklärung innerhalb von sieben Tagen zurückzuziehen.

Die Probezeit kann von 90 auf 180 Tage verlängert werden, was den beiden Parteien mehr Zeit gibt, neue Mitarbeiter respektive das neue Arbeitsverhältnis zu bewerten. Beide Parteien können das Arbeitsverhältnis während dieses Zeitraumes beenden.
  
Zudem wurden die betrieblichen Leistungen für Arbeitnehmerverbessert. Der Mutterschaftsurlaub wurde auf 12 Wochen verlängert, und auch männliche Arbeitnehmer haben nun Anspruch auf drei Tage bezahlten Vater­schaftsurlaub.
  
Die Änderungen beinhalten des Weiteren neue Regeln für Kündigungen, wobei der Fall der Insolvenz als trif­tiger Grund für die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses hinzugefügt wurde. Darüber hinaus wurde der Zeitraum verlängert, in dem Arbeitnehmer disziplinarische Maßnahmen anf​echten können. Arbeitnehmer haben nun 30 Tage Zeit, intern Einspruch gegen die Disziplinarmaßnahme einzulegen.
  
Diese Änderungen sind Teil der breiteren Bemühungen Saudi-Arabiens, seinen Arbeitsmarkt an internationale Standards anzupassen und die Ziele der Vision 2030 zu unterstützen, die die Lokalisierung der Arbeitskräfte und den Schutz der Arbeitnehmerrechte betonen.​

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