Bilanzierungsfragen rund um Personenhandelsgesellschaften: IDW RS FAB 7 und IDW ERS FAB 18 verabschiedet

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​​​​​​​​​​​​​​veröffentlicht am 7. März 2025 | Lesedauer ca. 3 Minuten 
 
Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) gibt unter anderem Stellungnahmen zur Rechnungslegung heraus, die insbesondere von Wirtschaftsprüfern zu beachten sind. Die IDW Stellungnahmen zur Rechnungslegung gelten gleichwohl als allgemein anerkannte fachliche Standards und entfalten somit eine faktische Relevanz für die Bilanzierungspraxis. Nun wurden mit IDW RS FAB 7 und IDW ERS FAB 18 eine Stellungnahme und ein Entwurf einer Stellungnahme veröffentlicht, die die Rechnungslegung von Personenhandels­gesell­​schaften beziehungsweise die Bilanzierung von Beteiligungen an solchen Gesellschaften betreffen. Diese können sich somit auf eine Vielzahl von Unternehmen auswirken.


 

IDW RS FAB 7

Der Fachausschuss Unternehmensberichterstattung des IDW (IDW FAB) hat am 2. Dezember 2024 seine Stellungnahme zur Bilanzierung von Personenhandelsgesellschaften (IDW RS FAB 7) final verabschiedet. Das Erfordernis einer Überarbeitung resultierte vor allem aus der Neufassung des Personen­gesell­​schafts­rechts (Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts, MoPeG) sowie des Körperschaft­steuergesetzes (Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts, KöMoG). Die Änderungen und Neuheiten haben an verschiedenen Stellen Auswirkungen auf die handelsrechtliche Rechnungslegung, welche es galt, in der Stellungnahme abzubilden. Darüber hinaus wurden weitere Änderungen vorgenom­men. Neuerungen ergeben sich insbesondere in den folgenden Bereichen:
  • Ausweis von Gewinnanteilen von Komplementären;
  • Bilanzielle Folgen im Kontext der Option zur Besteuerung nach dem Körperschafssteuergesetz (KStG) auf Ebene der Personenhandelsgesellschaft;
  • Bilanzielle Abbildung des Ausscheidens von Gesellschaftern und von Sachwertabfindungen.

Die Stellungnahme gilt für Jahresabschlüsse, die nach dem 31. Dezember 2024 beginnen. Eine ausführ­liche Darstellung der Neuerungen des IDW RS FAB 7 finden Sie in diesem Artikel


IDW ERS FAB 18

Am 22. November 2024 hat der IDW FAB den Entwurf einer neuen Stellungnahme zur Bilanzierung von Beteiligungen an Personenhandelsgesellschaften im handelsrechtlichen Jahresabschluss (IDW ERS FAB 18) verabschiedet. Auch in diesem Fall ergab sich der Anpassungsbedarf vor allem aus den Neuerungen durch das MoPeG und das KöMoG, wobei wiederum auch weitere und davon unabhängige Änderungen und Klarstellungen der bisherigen Regelungen vorgenommen wurden. Die Änderungen betreffen im Wesentlichen folgende Bereiche:​
  • Zugangsbewertung von Beteiligungen an Personenhandelsgesellschaften;
  • Vereinnahmung von Gewinnanteilen;
  • Kapitalrückzahlungen der Gesellschaft; 
  • Behandlung latenter Steuern.
 
Der Entwurf kann von der interessierten Öffentlichkeit bis zum 31. Mai 2025 kommentiert werden. Die finale Fassung von IDW RS FAB 18 gilt voraussichtlich verpflichtend für die Aufstellung von Abschlüssen für Zeiträume, die nach dem 30.06.2025 beginnen und wird die derzeit gültige Fassung des IDW RS HFA 18 (Stand: 04.06.2014) ersetzen. Da sich das KöMoG und das MoPeG auf Abschlüsse für vor diesem Zeitpunkt liegende Stichtage auswirken können, empfiehlt der IDW FAB allerdings, bereits den Entwurf anzuwenden. Eine ausführliche Darstellung der Neuerungen des IDW ERS FAB 18 findet sich in diesem Artikel​.

Fazit

In der Gesamtschau können sich sowohl aus IDW RS FAB 7 als auch aus IDW (E)RS FAB 18 Implikationen für eine Vielzahl von Unternehmen ergeben. Insofern erscheint es aus Sicht potentiell betroffener Unternehmen sinnvoll und ratsam, die individuellen Auswirkungen dieser Neuerungen zeitnah und gegebenenfalls gemeinsam mit ihrem Berater und/oder ihrem Abschlussprüfer zu analysieren.​​​​​​​​​​​​​​​​​​

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