Änderungen an IFRS 9 und IFRS 7: Wichtige Neuerungen für die bilanzielle Abbildung von naturabhängigen Stromlieferverträgen

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​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​veröffentlicht am 20. März 2025 | Lesedauer ca. 1 Minute


Die Stromproduktion über erneuerbare Energiequellen, wie etwa Wind- und Solarenergie, ist von Umweltfaktoren abhängig und unterliegt somit Schwankungen. Mit den Änderungen an IFRS 9 und IFRS 7 reagiert das IASB auf daraus resultierende Herausforderungen für die bilanzielle Abbildung von Stromlie­​fer­verträgen (sog. „Power Purchase Agreements“), die sich auf naturabhängigen Strom beziehen.



​Die wichtigsten Neuerungen im Überblick: 

  • Own use exemption: Nutzung der Eigenbedarfsausnahme nun auch bei zwischenzeitlich erforderlichen Verkäufen des ungenutzten naturabhängigen Stroms möglich, wenn das neue „Nettokäufer“-Kriterium erfüllt ist. 
  • Hedge Accounting: Ermöglichung der Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen, wenn Verträge, die sich auf naturabhängigen Strom beziehen, als Sicherungsinstrumente verwendet werden.
  • Anhangangaben: Erweiterung der Angabepflichten, damit Adressaten die Auswirkungen entsprechender Verträge auf die finanzielle Leistungsfähigkeit von Unternehmen nachvollziehen können.

Erstanwendung: Die verpflichtende Erstanwendung betrifft bereits Geschäftsjahre, die ab dem 1. Januar 2026 beginnen. Es gelten spezifische Übergangsvorschriften. Daher sollten Unternehmen rasch handeln:
  • Analysieren Sie zeitnah Ihre Verträge und prüfen Sie die Auswirkungen der Änderungen auf Ihren Abschluss
  • Passen Sie Ihre internen Rechnungslegungsprozesse und Berichtsstrukturen frühzeitig an
  • Sprechen Sie mit Ihrem Berater oder Abschlussprüfer, um rechtzeitig Klarheit zu schaffen​​​​

Weitere Details und Informationen zu IFRS 9 und IFRS 7 entnehmen Sie bitte dem ausführlichen » Hintergrundartikel​​​.  

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