Grenzüberschreitende Lieferungen: Neue Vereinfachungsregelung für Konsignationslager in Deutschland

PrintMailRate-it

​veröffentlicht am 23. April 2018

 

Nachdem bisher in Deutschland weder nach Gesetz noch Verwaltungsauffassung für sogenannte Inbound-Fälle und grenzüberschreitende Lieferungen über ein deutsches Konsignations- oder Auslieferungslager umsatzsteuerliche Vereinfachungen zur Vermeidung einer Registrierung für Umsatzsteuerzwecke ausländischer Unternehmer vorgesehen waren, gibt es diesbezüglich nun eine Änderung.

 

  

Änderung der Rechtsprechung und Verwaltungsauffassung

  

1. Hintergrund und bisherige umsatzsteuerliche Konsequenzen
1.1. Vorangehende aktuelle BFH-Rechtsprechung
1.2. Schreiben des dBMF
2. Künftige umsatzsteuerliche Folgen
3. Praxishinweise
3.1. Vermeidung einer umsatzsteuerlichen Registrierungspflicht
3.2 Umsatzsteuerliche Risiken bei Nichtanwendung der deutschen Verwaltungsauffassung
3.3. Rechnungsstellung und Deklaration
3.4. Zeitliche Anwendbarkeit
4. Ausblick
5. Konsignationslager im österreichischen UStG
Auf den Punkt gebracht

  

    

Kontakt

Contact Person Picture

Dr. Heidi Friedrich-Vache

Diplom-Kauffrau, Steuerberaterin, Umsatzsteuerberatung | VAT Services

Partner

+49 89 9287 80 570

Anfrage senden

Profil

Contact Person Picture

Erich von Tüllenburg

Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Prokurist

Partner

+ 43 1 7124 114 65

Anfrage senden

Befehle des Menübands überspringen
Zum Hauptinhalt wechseln
Deutschland Weltweit Search Menu