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veröffentlicht am 9. Juli 2024
Das neue BMF-Schreiben zur Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand – § 2b UStG Vorsteuerabzug bei unternehmerisch tätigen juristischen Personen des öffentlichen Rechts stellt einiges klar.
Rödl & Partner –Öffentlicher Sektor
Madlen Mainzer
Steuerberaterin
Associate Partner
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