Erneuerbare Energien in Litauen – Marktprämienmodell nimmt Gestalt an und könnte neue Anreize schaffen

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Von Hans Lauschke und Liudgardas Maculevičius

 

Geht es nach einem Entwurf des litauischen Energieministeriums soll die litauische EE-Förderung zukünftig einem Marktprämienmodell unterworfen werden.


Die Marktprämie soll wettbewerblich über energieträgerunabhängige Ausschreibungen bestimmt werden.

 

Das litauische Energieministerium hat einen Entwurf zur Änderung mehrerer Gesetze im Bereich der Erneuerbaren Energien veröffentlicht, der bereits am 1. Mai 2019 in Kraft treten soll, sofern er rechtzeitig vom litauischen Parlament verabschiedet und von der Europäischen Kommission genehmigt wird.

 

Mehr Wettbewerb und keine starre Förderung mehr

Die von der Regierung vorgeschlagene Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes sieht eine völlig neue Form der Förderung der Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energiequellen vor. Ziel ist es, die Stromerzeugung aus EE bis zum Jahr 2025 auf mindestens 5 Terawattstunden (TWh) sowie auf mindestens 38 Prozent des Endenergieverbrauchs zu steigern. Darüber hinaus soll eine zunehmende Integration von EE-Stromerzeugern in den Markt stattfinden.

 

Was sind die wesentlichen Unterschiede zum bisherigen Modell?

Das bisher in Litauen bestehende Fördersystem basiert auf einem langfristigen und festen Förderansatz über zwölf Jahre ab Erteilung der Energieerzeugungsgenehmigung. Die litauischen Förderinstrumente kennzeichneten bisher ein Wettbewerb zwischen den einzelnen Erzeugungsarten sowie eine Förderungsdeckelung über eine Quotenregelung. Die Quoten wurden über technologiespezifische Ausschreibungen des Staates verteilt. Allerdings wurde diese Förderung bereits vor ca. drei Jahren ausgeschöpft, seitdem fanden keine neuen Ausschreibungen mehr statt. Ein großer Teil der Förderinstrumente würde zudem bereits im Jahr 2021 auslaufen.

 

Demgegenüber soll das neue Fördermodell technologieneutral sein, d. h. der niedrigste Preis soll letztlich den Zuschlag erhalten, unabhängig von der Erzeugungsart. Wie bisher soll dem Betreiber einer EE-Anlage die Möglichkeit eingeräumt werden, eine planbare Rendite aus seiner Investition zu erzielen, indem eine umfangreiche Förderung gewährt wird. An die Stelle einer festen Einspeisevergütung würde dann allerdings das Instrument einer Marktprämie treten, die auf den Marktpreis aufgeschlagen wird.

 

Nach welchem Verfahren sollen die Einspeisetarife berechnet werden?

Die bereits erwähnte Marktprämie soll wettbewerblich über Ausschreibungen ermittelt werden. Diese Ausschreibungen werden unabhängig von der Art der EE und für bestimmte Produktionsmengen durchgeführt. Die erste Ausschreibung für 0,3 TWh soll voraussichtlich am 1 Juli 2019 starten.

 

Völlig neu an diesem Konzept ist, dass unter besonderen Voraussetzungen auch Projekte aus anderen EU-Mitgliedsstaaten, mit denen zu diesem Zweck bilaterale Vereinbarungen unterzeichnet werden, an diesen Ausschreibungen teilnehmen dürfen. 

 

Geplante Förderungsstruktur

Marktpreis

  • wird anhand des Strompreises für die Region Litauen an der Strombörse Nord Pool berechnet.

 

Maximalpreis

  • wird grundsätzlich nach dem Verfahren der Nationalen Kommission für Energiekontrolle und -preise unter Berücksichtigung der Investitionskosten, der Nutzungsdauer des Kraftwerks, der prognostizierten Produktions- und Betriebskosten usw. berechnet;
  • wird für den gesamten Förderzeitraum (12 Jahre) festgesetzt;
  • wird für jede Ausschreibung separat festgelegt.

 

Marktprämie

 

Garantien für Erzeuger und deren Verpflichtungen

Garantien für Produzenten

  • Die Prämie auf den Marktpreis wird für 12 Jahre gezahlt;
  • Bevorzugte Verteilung von Strom aus erneuerbaren Energien;
  • Freistellung von der Bilanzierungspflicht (nur für Produzenten bis 500 kW).

 

Verpflichtungen des Erzeugers:

  • Tragung von 100% Netzanschlusskosten;
  • Übernahme der Ausgleichsverpflichtungen (mit Ausnahme von Erzeugern bis 500 kW);
  • Unterzeichnung einer Absichtserklärung sowie Leistung einer Sicherheit hinsichtlich der Erfüllung der Verpflichtungen zur Entwicklung der Kapazitäten der Stromerzeugung (15 Euro/kW);
  • Erzeugung der zugeteilten Strommenge (MWh) für einen Zeitraum von 12 Jahren;
  • Stilllegung der Stromerzeugungskapazitäten, wenn die Genehmigung zur Stromerzeugung erlischt.

 

Fazit

Neben einer Senkung der CO2-Emissionen liegt der erklärte Fokus Litauens beim EE-Ausbau auf der Wiedererlangung seiner Energieunabhängigkeit, die es durch die Abschaltung und den Rückbau des Kernkraftwerkes Ignalina im Jahr 2009 verloren hat.

 

Am 21. Juni 2018 genehmigte das litauische Parlament die überarbeitete nationale Strategie zur Energieunabhängigkeit. Die Strategie sieht vier Hauptrichtungen der litauischen Energiepolitik vor - Energiesicherheit, Entwicklung umweltfreundlicher Energien, effizienter Energieverbrauch sowie Wettbewerbsfähigkeit und Innovation.

 

Die überarbeitete Strategie enthält die wichtigsten Energieziele des Landes für 2030 und definiert die Leitlinien für die Energieentwicklung bis zur Mitte des Jahrhunderts. Sie spiegelt zudem die Vision des litauischen Energiesektors wider - zuverlässige, erneuerbare und umweltfreundliche Energie für die Einwohner des Landes zum günstigsten Preis bereitzustellen.

 

Seit vielen Jahren ist Rödl & Partner in den baltischen Staaten einer der Vorreiter bei Beratungsleistungen für den Sektor der Erneuerbaren Energien. In diesem attraktiven Markt für Energieprojekte haben wir uns bei wichtigen internationalen Investoren und Anlagenbauern den Ruf eines der führenden Rechts- und Steuerberatungsspezialisten erworben. Sollten Sie daher weitere Informationen zum Thema wünschen, stehen Ihnen unsere interdisziplinären Experten selbstverständlich gerne mit Rat und Tat zur Seite.

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