Sonderbericht des Europäischen Rechnungshofes zu den Staatlichen Beihilfen in Krisenzeiten

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​veröffentlicht am 28. November 2024


Der Europäische Rechnungshof hat in seinem Sonderbericht die rasche Reaktion der Europäischen Kommission hervorgehoben, aber an der Umsetzung Kritik geübt. Insbesondere fordert der Rechnungshof zum Schutz des Binnenmarktes verstärkte Kontrollen und eine bessere Überwachung sowie eine bessere Evaluierung der Notwendigkeit der Beihilfen in bestimmten Wirtschaftszweigen.

Grundsätzlich sind in der EU staatliche Beihilfen für Unternehmen nach Art. 107 Abs. 1 AEUV verboten, da sie den Wettbewerb im Binnenmarkt verzerren können. Unter bestimmten Bedingungen sind solche Zuwendungen jedoch mit dem Binnenmarkt als vereinbar anzusehen oder sogar über einzelne Freistellungsbestimmungen grundsätzlich von der Notifizierung bei der Europäischen Kommission freigestellt.
Im Rahmen der zurückliegenden und teilweise noch andauernden Krisensituationen hat die EU einige Vorschriften erlassen, die es den Mitgliedstaaten ermöglichten, von der Krise betroffene Unternehmen zu unterstützen: Den erste Krisenrahmen im Jahr 2020 hinsichtlich der Corona-Pandemie, den zweiten 2022 als Reaktion auf den russischen Einmarsch in die Ukraine und den dritten Rahmen 2023 zur Unterstützung des europäischen Grünen Deals.
 
In seinem Sonderbericht „Staatliche Beihilfen in Krisenzeiten” (auf der Webseite datiert auf den 23.10.2024) hat der Europäische Rechnungshof die schnelle Reaktion der Kommission zur Behebung der wirtschaftlichen Störungen, zu denen der Ausbruch der COVID-19-Pandemie und der russische Einmarsch und anhaltende Krieg in der Ukraine geführt hatten, positiv hervorgehoben. Dadurch war es den Ländern möglich die Vergabe von Beihilfen in „beispielloser Höhe” durchzuführen. Gleichzeitig hat der europäische Rechnungshof aber die mangelhaften Kontrollen und die Widersprüche in den Leitlinien zur Unterstützung der industriepolitischen Ziele der EU kritisiert.
 

Der europäische Rechnungshof empfiehlt in seinem Bericht der Kommission (S. 7 Prüfungsbericht 2024):

  • Die zurückgefahrene Überwachung und die Prüfung der staatlichen Beihilferegelungen weiter zu verstärken. In dem Bericht führt der Rechnungshof konkret aus, dass „die Kommission derzeit über keinen strukturierten Ansatz zur Aufdeckung nicht angemeldeter Beihilfen“ verfügt.
  • Die Auswirkungen der krisenbezogenen Beihilfen auf den Wettbewerb besser zu evaluieren.
  • Die Transparenz staatlicher Beihilfen zu erhöhen, insbesondere soll die Berichterstattung über staatliche Beihilfen verbessert werden. Die EU-Kommission ist nach Auffassung des Rechnungshofes nicht genügend über die von den Mitgliedstaaten eingeführten Maßnahmen informiert;
  • sowie die Analyse des Bedarfs an staatlichen Beihilfen zur Unterstützung der industriepolitischen Ziele der EU zu verbessern und die Beihilfevorschriften entsprechend zu straffen
 
Insgesamt ist festzustellen, dass nach Auffassung des Rechnungshofes die EU zum Schutz des Binnenmarktes und eines fairen Wettbewerbes auch in Krisenzeiten staatliche Beihilfen besser unter Kontrolle halten muss. Soweit die Empfehlungen des Europäischen Rechnungshofes umgesetzt werden, ist wohl in Zukunft mit noch mehr Registrierungspflichten für notifizierungsfreie Beihilfen und verstärkteren Kontrollen durch die EU-Kommission zu rechnen.

AUTOR

Jan-Volkert Schmitz​

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