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veröffentlicht am 29. August 2024
Ab dem 01.01.2025 sind Gewinne für gemeinnützige Organisationen aus Photovoltaikanlagen unter entsprechenden Voraussetzungen dem Zweckbetrieb zuzuordnen. Entstehende Gewinne bleiben somit steuerfrei.
Ronny Oechsner
Steuerberater
Associate Partner
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