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veröffentlicht am 28. März 2024Reaktion des BMF auf Rechtsprechung des EuGH und BFH auf den möglichen Vorsteuerabzug auf Eingangsleistungen bei unentgeltlichen Zuwendungen zur Ermöglichung der eigenen unternehmerischen Tätigkeit. Es erfolgte eine Anpassung des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses durch das BMF.
Quelle:- Unentgeltliche Zuwendungen und Vorsteuerabzug; Folgen aus dem BFH-Urteil vom 16. Dezember 2020 – XI R 26/20 (XI R 28/17) (bundesfinanzministerium.de)
Ronny Oechsner
Steuerberater
Associate Partner
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