Pflegebudget – Änderung der Anlage 5 für den Vereinbarungszeitraum 2022

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veröffentlicht am 30. März 2023, Autorin: Christiane Kraus

 

Die Vertragsparteien auf der Bundesebene haben sich auf eine Anpassung der Anlage 5 zur Pflegebudgetverhandlungsvereinbarung 2022 geeinigt. Mit der Änderung werden neue Datenfelder in der Anlage ergänzt, die der Vorbereitung der Ausgliederung der Hebammen in der unmittelbaren Patientenversorgung auf bettenführenden Stationen und Kreißsälen sowie der Rückgliederung des Pflegepersonals ohne berufliche Qualifikationen in die Fallpauschalen dienen. Die geänderten Formulare sollen zum 1. Mai 2023 in Kraft treten und wären für die Datenübermittlung im Rahmen des Pflegebudgets ab dem 15. Mai 2023 anzuwenden.

Die Änderung der Anlage 5 hat bereits Auswirkungen auf die Übermittlung der Datenmeldungen gem. § 6a Abs. 3 Satz 3 KHEntgG zum 1. Juni 2023. Die neue Anlage 5 wird im Rahmen einer Änderungsvereinbarung zur Pflegebudgetverhandlungsvereinbarung umgesetzt.

 

Ab dem Vereinbarungszeitraum 2025 wird die eindeutige, bundeseinheitliche Definition der auszugliedernden Pflegepersonalkosten grundlegend geändert. Die Neudefinition hat umfangreiche Auswirkungen auf die Vereinbarungen zum Pflegebudget beginnend ab dem Vereinbarungszeitraum 2022 sowie auf die Normierungen des aG-DRG-Kataloges für das Jahr 2025.

 

Im Wesentlichen ergibt sich in der Anlage 5 eine Änderung beim Ausweis der Hebammen. Die Personalkosten der Hebammen in der unmittelbaren Patientenversorgung auf bettenführenden Stationen und in Kreißsälen werden gemäß der Neudefinition der Berufsgruppen in § 17b Abs. 4a KHG zukünftig im Pflegebudget berücksichtigt. Die Kosten für diese Berufsgruppe wird daher nicht mehr über die aG-DRGs finanziert. Mit Blick auf die vorzunehmenden Ausgliederungen dieser Kosten ist daher eine Abschätzung des Finanzierungsvolumens für dieses Personal notwendig. Beleghebammen sind hierbei mit den Kosten zur Abgeltung von Präsenzzeiten und Rufbereitschaftsdienstzeiten ab dem Vereinbarungszeitraum 2025 als pflegebudgetrelevante Personalkosten über das Pflegebudget zu finanzieren.

 

Wir empfehlen daher, die neue Anlage grundsätzlich schon für die Testierung des Pflegebudgets 2022 zu verwenden. Gerne stehen wir Ihnen für weitere Fragen zum Pflegebudget und Unterstützung mit unserem interdisziplinären Team zur Verfügung.

 

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