Navigieren durch Chinas Steuersystem – Einblicke für deutsche Firmen Teil II: Steuerliche Anforderungen für grenzüberschreitende Transaktionen in China

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veröffentlicht am 22. Januar 2024 | Lesedauer ca. 3 Minuten

Ausländisch investierte Unternehmen sind häufig mit grenzüberschreitenden Transaktionen konfrontiert, die Steuerpflichten in China auslösen können. Sowohl als Steuerzahler als auch als Withholding Agent ist es hilfreich, die steuerliche Registrierung („taxation record filing“) für grenzüberschreitende Transaktionen zu verstehen, um das Steuerrisiko zu senken und die tägliche Arbeit effizienter zu gestalten.

In diesem Artikel werden einige häufig vorkommende grenzüberschreitende Transaktionen und die entsprechenden Anforderungen an die Steueranmeldung kurz vorgestellt.

Vertragsregistrierung auf Quellenbasis

Dienstleistungsverträge sollten innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsabschluss bei der Steuerbehörde registriert werden. Bei der Registrierung sind die wichtigsten Informationen über das entsprechende Dienstleistungsprojekt einzureichen und eine gescannte Kopie des Vertrags hochzuladen. Werden die Dienstleistungsverträge nicht innerhalb der Frist registriert, kann sich das negativ auf die Kreditwürdigkeit des Steuerpflichtigen auswirken.

Für Verträge über Lizenzgebühren, Dividenden oder Zinsen ist keine Vertragsregistrierung beim Vertragsabschluss erforderlich. Steuerpflichtigen oder Withholding Agents können die entsprechenden Vertragsinformationen im Steuersystem selbständig erfassen und den Steuerbehörden bei der Einreichung der Steuererklärung für Auslandszahlungen (bzw. grenzüberschreitenden Zahlungen) die wichtigsten Daten übermitteln.

Meldepflichtige Auslandszahlungen

Zahlungen über 50.000 USD für nicht handelsbezogene Zwecke ins Ausland müssen in der Regel im chinesischen Steuersystem angemeldet werden. Einige lokale Banken können, wenn die Posten in China steuerpflichtig sind, eine entsprechende Zahlungsbescheinigung über die abgegoltene Quellensteuer verlangen.

Bei mehreren Auslandszahlungen im Rahmen eines Vertrags muss nur die erste Zahlung angemeldet werden. Bei späteren Zahlungen kann die Steueranmeldungsnummer verwendet werden, und das Banksystem übermittelt die Zahlungsinformationen automatisch an das Steuersystem. Dadurch wird der Steuerbehörde signalisiert, dass die Zahlung steuerpflichtig ist.


Nicht meldepflichtige Auslandszahlungen 

Für bestimmte Auslandszahlungen über 50.000 USD ist keine Steueranmeldung erforderlich. Einzelheiten hierzu sind in Bekanntmachung [2013] Nr. 40 der staatlichen Steuerverwaltung („State Taxation Administration, STA“) und der staatlichen Devisenverwaltung („State Administration of Foreign Exchange, SAFE“) geregelt. Nachfolgend stellen wir einige ausgewählte Beispiele vor, die in der Praxis häufiger vorkommen:
  • Ausgabe und Zahlungen für Reisen, Konferenzen oder Meetings, Messen und Ausstellungen sowie andere Kosten, die im Ausland anfallen, müssen in der Regel nicht angemeldet werden. Es ist jedoch zu beachten, dass solche Zahlungen direkt an den Dienstleister gezahlt werden. Sollten die Zahlungen jedoch über ausländische verbundene Unternehmen auf Erstattungsbasis ohne Aufschlag beglichen werden, dann empfehlen wir, die Auslandsüberweisung im Voraus von der lokalen Bank bestätigen zu lassen. In der Praxis kann es vorkommen, dass die örtliche Bank bei solchen Zahlungen auf Erstattungsbasis für Ausgaben, die länger als 12 Monate zurückliegen, keine direkten Auslandszahlungen akzeptiert.
  • Für die Zahlungen von Handelsprovisionen, Versicherungsprämien und Entschädigungen, die außerhalb Chinas anfallen, ist in der Regel ebenfalls keine Steueranmeldung nötig. In der Praxis kann es jedoch vorkommen, dass die lokale Bank die Provisionszahlungen infrage stellt, wenn die Provisionsbeträge im Vergleich zum Umsatzvolumen nicht angemessen erscheinen.
  • Reinvestitionen von ausländischen Investoren mit in China erwirtschafteten Gewinnen unterliegen nicht der Steueranmeldung.

On- oder Offline – Anmeldung von Auslandszahlungen

Steuerpflichtige oder Withholding Agents können selbst entscheiden, ob die steuerliche Anmeldung der Auslandszahlung persönlich vor Ort bei der Steuerbehörde oder über die Online-Plattform der Steuerbehörde vorgenommen werden soll.

Unsere Ansicht

In der Praxis kommt es vor, dass Unternehmen Lizenz- oder Dienstleistungsverträge unterzeichnen, ohne dass es zu Auslandszahlungen kommt (aus bestimmten Gründen wie z.B. Nichterreichen des Schwellenwerts für Berechnung der Lizenzgebühr oder keine erbrachte Dienstleistungen usw.). Da für solche Verträge keine Steueranmeldung erforderlich ist, ist dies in der Regel kein Compliance-Risiko.

Auch für Anteilsübertragungen, bei denen keine Auslandszahlungen erforderlich sind, muss der Vertrag bei der Behörde für Marktregulierung registriert werden. Außerdem muss die Stempelsteuer erklärt werden.

Wir raten dringend davon ab, die Steuermeldepflicht für Auslandszahlungen zu umgehen, indem die Zahlung in mehrere Raten unter 50.000 USD aufgeteilt wird. Banken sind in der Praxis bei solchen Zahlungsaufträgen sehr aufmerksam und können die geschäftliche Substanz der Zahlungen in Frage stellen. Außerdem kann sich ein solches Verhalten negativ auf die Kreditwürdigkeit des Steuerzahlers im SAFE-System auswirken.

Es ist wichtig zu beachten, dass eine Transaktion, die nicht der Steueranmeldung für Auslandszahlung unterliegt, nicht automatisch steuerfrei in China ist. Zum Beispiel, wenn der Zahlungsbetrag unter 50.000 USD liegt oder in eines der Szenarien fällt, für die keine Steueranmeldung erforderlich ist. Verzugszinsen und schwerwiegende Konsequenzen wie Strafen bei einer Steuerprüfung können die Folge einer solchen Steuerhinterziehung sein.

Empfehlungen

Die derzeitige Steuergesetzgebung zielt darauf ab, die Steuererhebung auf Auslandszahlungen effizient zu überwachen und gleichzeitig den Arbeitsaufwand und die Belastung der Steuerzahler zu verringern. Wir schlagen vor, dass ausländisch investierte Unternehmen, die grenzüberschreitende Transaktionen tätigen, die Substanz der Transaktion überprüfen und sich auf die neuesten Gesetze und Praktiken beziehen, um die Steueranmeldung entsprechend vorzunehmen. Wenn Änderungen an bereits registrierten Verträgen vorgenommen werden, könnte es für Steuerzahler oder Withholding Agents effizienter sein, die Vertragsregistrierung online zu aktualisieren.

Für bestimmte Transaktionen, insbesondere für solche, die in einem Rahmenvertrag mit mehreren Transaktionen erfasst sind, sollten Steuerzahler oder Withholding Agents sich an professionelle Steuerexperten wenden, um das Risiken zu vermindern. Unter bestimmten Umständen kann es empfehlenswert sein, Verträge zu aktualisieren und so die Effizienz zu erhöhen.

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Vivian Yao

Certified Tax Adviser (China)

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