Bonitätsbewertung und -verbesserung des Steuerzahlers

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Ein altes chinesisches Sprichwort besagt: "ohne Kredit kommt man nicht weiter". Seit 2014 hat die Staatliche Steuerverwaltung (State Administration of Taxation, SAT) mehrere Rundschreiben herausgegeben, um das Bonitätsbewertungssystem für Steuerzahler in China zu etablieren und zu regulieren. Darin werden wesentliche praktische Aspekte wie die Sammlung und Bewertung von Informationen, die Festlegung der Bonitätsbewertung, die Freigabe und Anwendung, die Bearbeitung von Streitigkeiten, die Kreditreparatur usw. behandelt, die sich inzwischen zu einem ausgeklügelten Verwaltungssystem entwickelt haben, das sowohl für die Steuerbehörden als auch für die Steuerzahler leicht zu verstehen und umzusetzen ist.


In Anbetracht der Tatsache, dass die Rundschreiben zum Bonitätsbewertungssystem für Steuerzahler mehrfach geändert wurden und recht kompliziert sind, soll dieser Artikel die Aufmerksamkeit der in China tätigen Unternehmen auf die Kernpunkte des aktuellen Systems nach der Überarbeitung lenken.


Bonitätsstufe des Steuerzahlers und Verwaltungsmaßnahmen

Die Bonitätseinstufung für Steuerzahler umfasst vier Stufen: A, B, C und D:

  • Für Steuerzahler der Stufe A wird die Steuerbehörde Anreize zur Erhaltung der Kreditwürdigkeit gewähren;
  • Für Steuerzahler der Stufe B wird die Steuerbehörde normale Verwaltungsmaßnahmen durchführen, rechtzeitig Anleitung zur Steuerpolitik und zu den steuerlichen Vorschriften anbieten und basierend auf der Entwicklung seines Bonitätsstatus selektiv Anreize schaffen;
  • Für Steuerzahler der Stufe C wird die Steuerbehörde eine strenge, gesetzeskonforme Verwaltung durchführen und selektiv Disziplinarmaßnahmen ergreifen, die auf der Grundlage der Entwicklung des Bonitätsstatus des Steuerzahlers vorgesehen sind;
  • Für Steuerzahler der Stufe D werden die Steuerbehörde und andere zuständige Behörden Strafmaßnahmen ergreifen und der tägliche Betrieb des Steuerzahlers wird verstärkt kontrolliert und eingeschränkt.


Bewertungs- und Verbesserungsmechanismus

Die Steuerbehörde bewertet die Steuerzahler auf der Grundlage ihrer historischen Kreditinformationen, internen Steuerinformationen und externen Daten, wobei die internen Steuerinformationen besonders wichtig sind, einschließlich der regulären Indikatorinformationen (Steuererklärung, Steuerzahlung, Rechnungen und Steuerkontrollmittel, Registrierungs- und Kontobücher usw.) und der unregelmäßigen Indikatorinformationen (Steuerkontrolle/Steuerprüfung usw.).


Da die Bonitätseinstufung des Steuerzahlers dynamisch verwaltet wird, kann sie unter bestimmten Bedingungen gemäß der SAT Bekanntmachung 2021 Nr. 31 auch verbessert werden. Für Minuspunkte aufgrund von Diskreditierung veröffentlichen die Steuerbehörden Kriterien und Extra-Punkte für Bonitätsverbesserung für Berichtigung innerhalb von 30 Tagen, Berichtigung nach 30 Tagen innerhalb des laufenden Jahres und Berichtigung nach 30 Tagen innerhalb des nächsten Jahres.

 

Insbesondere für Steuerzahler, die als D eingestuft sind und der strengsten Überwachung unterliegen, ist dies eine wirksame Maßnahme der Steuerbehörden, um sie zur aktiven Korrektur ihres Fehlverhaltens zu bewegen. Zum Beispiel kann die Bonität wiederhergestellt werden, wenn:

  • Ein Steuerzahler, der es zuvor versäumt hat, innerhalb der gesetzlichen Frist eine Steuererklärung abzugeben, eine Steuerzahlung zu leisten oder Aufzeichnungen einzureichen, hat dies bereits nachgeholt;
  • Ein Steuerzahler, der die Steuern, Säumniszuschläge und Bußgelder gemäß den Schlussfolgerungen der Steuerbehörden nicht oder nicht vollständig gezahlt hat, ohne eine Steuerstraftat zu begehen, und der direkt als Steuerzahler des Typs D eingestuft wurde, hat nun innerhalb von 60 Tagen nach Ablauf der in den Schlussfolgerungen der Steuerbehörden festgelegten Frist gezahlt oder die Zahlung nachgeholt;
  • Ein Steuerzahler, der aufgrund schwerwiegender unehrlicher Handlungen direkt als Steuerzahler des Typs D eingestuft wurde, hat danach Steuerverstöße korrigiert, ist seinen steuerlichen Verpflichtungen nachgekommen und hat in den 12 aufeinanderfolgenden Monaten vor der Beantragung der Wiederherstellung der Bonität keine derartigen unehrlichen Handlungen begangen;
  • Ein Steuerzahler, der im letzten Jahr direkt als Steuerzahler des Typs D eingestuft wurde und im laufenden Jahr den gleichen Bonitätsstatus beibehält, hat bereits Steuerverstöße korrigiert und ist seinen steuerlichen Verpflichtungen nachgekommen; oder die Offenlegung der Informationen der unehrlichen Parteien wurde zurückgehalten oder gemäß SAT nicht mehr veröffentlicht und der Steuerzahler hat in den letzten 12 Monaten vor der Beantragung der Verbesserung der Bonität keine Aufzeichnungen über derartige unehrliche Handlungen.


Unsere Ansicht

Das Bonitätsmanagement für Steuerzahler ist eine der wichtigsten Verwaltungsvorschriften, die die chinesischen Steuerbehörden in den letzten Jahren eingeführt haben. Sie dient nicht nur der Selbstreflexion und Motivation aller Steuerpflichtigen, sondern stellt auch eine effiziente Richtlinie für die Steuerbehörden dar, um Aufsichts- und Dienstleistungsressourcen rational zu verteilen.


Wir empfehlen den Steuerzahlern, sich mit dem Mechanismus und den grundlegenden Regeln des Bonitätsbewertungssystem in China vertraut zu machen sowie ihr Bonitätsrating zu verfolgen und die Anforderungen im Zusammenhang mit der Bewertung auf hohem Niveau einzuhalten.

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