Transparenz und Nutzen im Gleichklang: Städtische Instandhaltungs- und Aufbausteuern in Kraft

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Im August 2020 wurde das Gesetz der städtischen Instandhaltungs- und Aufbausteuern (nachstehend „das Gesetz") vom Ständigen Komitee des 13. nationalen Volkskongresses der Volksrepublik China verabschiedet und veröffentlicht. Das Gesetz trat am 1. September 2021 in Kraft.

 

Nach dem neuen Gesetz sind die Steuersätze wie folgt zusammengefasst:

​Steuerzahler, die in den folgenden Gebieten ansässig sind​Anwendbarer Steuersatz
​Stadt​7 Prozent
​Land oder Gemeinde​5 Prozent
​Sonstige Gebiete​1 Prozent

 

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Helen Huang

Tax Consultant (China)

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