Unilaterale APA in China - Verfahren sollen vereinfacht werden!

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​Für Unternehmen mit hoher Steuer-Compliance soll die Unterzeichnung eines Advanced Pricing Arrangement („APA”) mit den chinesischen Steuerbehörden den multinationalen Unternehmen behilflich sein, ihre Verrechnungspreisrisiken proaktiv zu reduzieren. In der Praxis leidet das bestehende APA-Verfahren jedoch in der Regel unter schwerfälligen Verhandlungen und langen Bearbeitungs- und Überprüfungszeiten. Mit der kürzlich erfolgten Veröffentlichung der „Einladung zur Abgabe von Stellungnahmen zur Bekanntmachung der Staatlichen Steuerverwaltung (State Taxation Administration, „SAT”) zur Anwendung des vereinfachten Verfahrens auf unilaterale Advanced Pricing Arrangements (Entwurf zur Kommentierung)” („Entwurf der Bekanntmachung”) ist es zu erwarten, dass mehr multinationale Unternehmen in Zukunft den Abschluss unilateraler APAs mit den chinesischen Steuerbehörden in Erwägung ziehen werden, um ihre Geschäftssicherheit in China zu erhöhen.


Derzeit beantragen Unternehmen unilaterale APAs gemäß den einschlägigen Bestimmungen der Öffentlichen Bekanntmachung über Angelegenheiten bezüglich der Verfeinerung der Verwaltung von APAs (SAT-Bekanntmachung [2016] Nr. 64, im Folgenden als „Bekanntmachung 64” bezeichnet).  Mit der Veröffentlichung des Bekanntmachungsentwurfs können Unternehmen, die bestimmte Anforderungen erfüllen, das vereinfachte unilaterale APA-Verfahren beantragen, was nicht nur die Effizienz des Verlaufs erhöhen kann, sondern auch die Frist für die Bearbeitung durch die Steuerbehörden klargestellt hat. Die Verhandlung und Durchführung des vereinfachten Verfahrens wird von den bisher in der Bekanntmachung 64 vorgeschriebenen sechs Phasen auf die folgenden drei Phasen verkürzt:

  • Beantragung & Beurteilung
  • Verhandlung & Unterzeichnung sowie
  • Implementierung & Überwachung

 

Darüber hinaus wird der Entwurf der Bekanntmachung dazu beitragen, den schwerfälligen Verlauf und die lange Prüfungszeit bei bisherigen APAs zu verbessern, indem die Bearbeitungszeit von Verhandlung & Unterzeichnung festgelegt wird:

 

​Beantragung & Beurteilung​Verhandlung & Unterzeichnung​Implementierung & Überwachung
  1. ​Analyse und Bewertung sowie Überprüfung der Risikoanalyse vor Ort
  2. Ausstellung einer Mitteilung der Steuerangelegenheiten („Mitteilung“) innerhalb von 90 Tagen an das Unternehmen:
  • Annahme des Antrags:
    Zustellung der Mitteilung;
  • Ablehnung  des Antrags:
    Zustellung der Mitteilung und Ausführung der Begründung. 
  1. ​Verhandlung zwischen der Steuerbehörde und dem Unternehmen
  2. Abschluss der Verhandlung innerhalb von 6 Monaten ab Zustellung einer „Angenommene“ Mitteilung an das Unternehmen:
  • Konsens:
    Unterzeichnung des APA;
  • Dissens:
    Zustellung der Mitteilung und Beendigung des vereinfachten APA. 
​Einreichen des Jahresberichts zur Überprüfung/Anpassung
​Frist: (3 Monate)* + 90 Tage​Frist: 6 Monate + Zeitraum des Nachreichens zusätzlicher Unterlagen des Unternehmens​Frist: 3-5 Jahre ab dem Steuerjahr, in dem die  „angenommene” Mitteilung dem Unternehmen  zugestellt wurde. Außerdem kann das Unternehmen bei der Antragstellung die rückwirkende Anwendung für frühere Jahre wählen.

* Verrechnungspreisdokumentation der letzten 3 Steuerjahre in voller Übereinstimmung mit der Bekanntmachung 42 mindestens 3 Monate vor der Antragstellung bei der Steuerbehörde einzureichen.


Hinsichtlich der Antragsberechtigung darf ein Unternehmen ein vereinfachtes APA beantragen, wenn dessen Transaktionsvolumina mit verbundenen Parteien in den 3 Jahren vor dem Steuerjahr der Zustellung der Mitteilung durch die zuständige Steuerbehörde jeweils mehr als 40 Mio. RMB betrug und wenn es eine der folgenden drei Bedingungen erfüllt:

  • Das Unternehmen hat der Steuerbehörde mindestens 3 Monate vor Antragstellung für das  vereinfachte APA, die lokale Datei für die letzten 3 Steuerjahre gemäß der SAT-Bekanntmachung über Angelegenheiten bezüglich der Verfeinerung der Einreichung von verbundenen Transaktionen und der Verwaltung der Verrechnungspreisdokumentation ([2016] Nr. 42) zur Verfügung zu stellen. (Wenn das Unternehmen auch zur Erstellung der Masterdatei verpflichtet ist, ist diese ebenfalls vorzulegen);
  • Das Unternehmen hat in den letzten zehn Steuerjahren bereits einmal  APA implementiert, wobei die Implementierungsergebnisse die Anforderungen der Vereinbarung erfüllt haben; oder
  • Das Unternehmen wurde in den letzten zehn Steuerjahren von der Steuerbehörde einer steuerlichen Sonderprüfung und Berichtigung unterzogen und diese Prüfung ist bereits abgeschlossen.

 

Es ist zu beachten, dass der Entwurf der Bekanntmachung auch die Umstände angibt, unter denen die Steuerbehörden einen Antrag ablehnen können, insbesondere in Bezug auf das Erfordernis der Einhaltung der zeitnahen Verrechnungspreisdokumentation und der jährlichen Angaben von verbundenen Transaktionen. Daher sollten Unternehmen, die das vereinfachte Verfahren beantragen möchten, besonderes Augenmerk auf die Qualität ihrer Verrechnungspreisdokumentation legen, um eine vollständige und genaue Offenlegung der Informationen zu gewährleisten. Außerdem ist es zu beachten, dass diese Angelegenheit auch in die Analyse der Verrechnungspreisdokumentation einfließen muss. Wenn sich die verbundenen Transaktionen, das Geschäftsumfeld, die Funktionen und die Risiken des Unternehmens während der Gültigkeitsdauer des einfachen APA, im Vergleich zu den Vorjahren grundlegend ändern, kann die Steuerbehörde auch in diesem Fall den Antrag auf das vereinfachte APA-Verfahren ablehnen, so kann das Unternehmen nur das allgemeine APA-Verfahren gemäß der Bekanntmachung 64 beantragen können.


Unsere Beobachtungen

Mit der Veröffentlichung des Entwurfs zeigt die SAT Entschlossenheit, das Geschäftsumfeld zu optimieren und die Steuersicherheit für Unternehmen mit einem hohen Compliance-Niveau zu erhöhen. Darüber hinaus wird die Umsetzung des vereinfachten unilateralen APA in Zeiten wirtschaftlicher Unsicherheit auch die jährliche Verrechnungspreisanpassung für Unternehmen erleichtern. Gemäß den „Fragen und Antworten zur Verwaltungspolitik bei Verrechnungspreisanpassungen im Devisengeschäft”, die kürzlich von der Staatlichen Devisenverwaltung (State Administration of Foreign Exchange, „SAFE”) herausgegeben wurden, muss die Bank bei der Bearbeitung von „Devisengeschäften zum Gewinnausgleich des Unternehmens aus der Verrechnungspreisperspektive” die folgenden Dokumente prüfen: „relevante schriftliche Dokumente, die von der Steuerbehörde oder dem Zoll ausgestellt wurden, Gewinnausgleichsvereinbarungen, Rechnungen”, usw. Wenn ein Unternehmen schnell ein unilaterales APA mit der zuständigen Steuerbehörde durch eine vereinfachte Methode erreicht, kann das Unternehmen eine Kopie des APA vorlegen, um der Bank zu helfen, die Prüfung des „Gewinnausgleichsgeschäfts aus Verrechnungspreisperspektive” schnell abzuschließen.


Für einen erfolgreichen Antrag empfehlen wir, dass Unternehmen die Qualität ihrer Verrechnungspreis­dokumentation angemessen überprüfen und gegebenenfalls optimieren sollten, um die Vollständigkeit und Richtigkeit der offengelegten Informationen zu gewährleisten, um  antragsberechtigt zu sein. Unternehmen können auch in Erwägung ziehen, im Vorfeld mit den Steuerbehörden zu kommunizieren, um die Wahrscheinlichkeit der Annahme und die damit verbundenen Risiken zu bewerten, bevor sie einen formellen Antrag stellen. Angesichts dessen, dass das unilaterale APA nur eine Vereinbarung zwischen dem Unternehmen und den chinesischen Steuerbehörden ist und die Beantragung eine detaillierte Analyse der Wertschöpfungs-/Lieferkette sowie die Prüfung geografisch spezifischer Vorteile wie Kosteneinsparungen und Marktpreisprämien erfordert, sollten Unternehmen vor der formalen Beantragung auch mit ihren verbundenen Parteien kommunizieren, um sicherzustellen, dass die allgemeine Vereinbarung mit den chinesischen Steuerbehörden auch von den zuständigen Steuerbehörden der verbundenen Parteien anerkannt wird, um so das Risiko der Doppelbesteuerung zu vermeiden.

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