Kürzlich erlassene Gesetze und Vorschriften

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​Weitere Steuererleichterungen für Klein- und Kleinstunternehmer

Für VAT-Kleinunternehmen gilt der reduzierte VAT-Satz von 1 Prozent weiterhin bis zum 31. Dezember 2021.


Vom 1. April 2021 bis zum 31. Dezember 2022 werden VAT-Kleinunternehmen mit einem monatlichen Umsatz von weniger als 150.000 RMB (einschließlich) von der Mehrwertsteuer befreit.


Für jährliche steuerpflichtige Einkommen, die 1 Mio. RMB nicht überschreiten, können KMUs die Einnahmen zu 12,5 Prozent in die Steuerbemessungsgrundlage einbeziehen und mit dem begünstigten Körperschaftsteuersatz von 20 Prozent besteuern.


Vereinfachte und optimierte Verfahren zur Steuererklärung

Ab dem 1. Juni 2021 können Steuerzahler für die städtische Landnutzungssteuer, Grundsteuer, Fahrzeug- und Schiffssteuer, Stempelsteuer, Ackerlandnutzungssteuer, Ressourcensteuer, Bodenwertsteuer, Urkundensteuer, Umweltschutzsteuer und Tabaksteuer das Formular zur Erklärung der „Vermögens- und Verhaltenssteuern” für eine kombinierte Steuererklärung einmal oder mehrmals verwenden. Wenn ein Steuerzahler neue Steuerquellen hinzufügt oder ändert, ist es notwendig, vor der Steuererklärung die „Detaillierte Erklärung der Vermögens- und Verhaltenssteuerquellen” vor der Steueranmeldung einzureichen.


Steuerrückvergütung für die fortschrittliche Fertigungsbranche

Die neue Bekanntmachung aktualisiert und verdeutlicht, dass ab dem 1. April 2021 berechtigte Steuerzahler in fortgeschrittenen Fertigungssektoren, die sich mit der Produktion und dem Verkauf von „Pharmazeutika”, „Chemiefasern”, „Eisenbahnen, Schiffen, Luft- und Raumfahrt und anderen Transportmitteln”, „elektrischen Maschinen und Geräten”, „Instrumenten und Messgeräten” beschäftigen und deren Umsätze mehr als 50 Prozent ihres Gesamtumsatzes ausmachen, ihre Rückvergütung von nicht anrechenbarer Vorsteuer ab Mai 2021 bei der zuständigen Steuerbehörde beantragen können.


Das Stempelsteuergesetz wird in China offiziell eingeführt

Am 10. Juni 2021 verabschiedete der Nationale Volkskongress formell das Stempelsteuergesetz der Volksrepublik China, das ab dem 1. Juli 2022 in Kraft treten wird. Die Verabschiedung des Stempelsteuergesetzes bedeutet, dass die bestehenden Übergangsvorschriften zur Stempelsteuer und die relevanten Bestimmungen zur Stempelsteuer auf Wertpapiertransaktionen formell Gesetz werden.


Neue Regelungen zum zusätzlichen Vorsteuerabzug von F&E-Aufwendungen für produzierende Unternehmen

Am 31. März 2021 veröffentlichten das MOF und die SAT gemeinsam die Bekanntmachung zur weiteren Verbesserung der Regelungen zum zusätzlichen Vorsteuerabzug von F&E-Aufwendungen. Ab dem 1. Januar 2021 wird der Anteil der abzugsfähigen F&E-Aufwendungen für produzierende Unternehmen von 75 Prozent auf 100 Prozent erhöht.

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Vivian Yao

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