Neue Antragsverfahren: fester Wohnsitz und Arbeitserlaubnis in China

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​Das Ministerium der öffentlichen Sicherheit in China hat bekannt gegeben, dass zum 1. August 2019 landesweit neue, pilotierte Einwanderungsregeln eingeführt wurden. Die bis dato geltenden Beschränkungen für Ausländer, die einen festen Wohnsitz in China oder eine langfristige Arbeitsaufenthaltserlaubnis beantragen wollen, werden signifikant gelockert.

 

Für Ausländer, die einen festen Wohnsitz in China beantragen wollen, müssen folgende vier Kriterien erfüllt werden:

 

Der Antragssteller hat:

  • vier aufeinanderfolgende Jahre in China gearbeitet;
  • mind. sechs Monate im Jahr in China gelebt;
  • ein jährliches Einkommen erzielt, das mehr als dem Sechsfachen des lokalen Durchschnittseinkommens des Ortes entspricht, an dem er im vorausgegangenen Jahr gelebt; und
  • jährlich eine individuelle Einkommensteuer von mehr als 20 Prozent des jährlichen Einkommens gezahlt.

 

Für Ausländer, die bereits zweimal eine einjährige Arbeitsaufenthaltserlaubnis beantragt haben, kann mit der neuen Vorschrift bei der dritten Beantragung eine Genehmigung für maximal fünf Jahre ausgestellt werden, sofern keine Gesetze oder Vorschriften missachtet wurden.


Eine große Anzahl der in China lebenden Ausländer wird in eine der genannten Gruppen fallen, da die Kriterien in der Praxis häufig zutreffen. Durch die neue Regelung entfällt der komplizierte Beantragungsprozess bei bspw. der Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis, sofern der Antragsteller über einen stabilen Arbeitsplatz in China verfügt.


Antragsteller, die sich um einen festen Wohnsitz bemühen, sind darüber hinaus angehalten die Dokumentationsanforderungen bei der Beantragung, insb. mit Blick auf die Vorschriften zur Steuerpflicht, zu berücksichtigen.


In der Praxis wurden bei der Beantragung einer Arbeitserlaubnis ein Screenshot (Bildschirmfoto) des offiziellen Steuerverwaltungssystems der örtlichen Steuerbehörde des Antragstellers durch die Einwanderungsbehörden verlangt. Die Übersichtsseite im Steuerverwaltungssystem fasst die Ertragsarten, die Besteuerungsgrundlagen und die Steuerbeträge sowie die persönlichen Daten des Antragstellers zusammen. Diese Übersichtsseite wurde zusätzlich zur herkömmlichen steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung als unterstützendes Dokument bei der Beantragung der Arbeitserlaubnis angefragt. Die Unbedenklichkeitserklärung allein gibt jedoch keine Auskunft über die Besteuerungsgrundlage, so dass davon auszugehen ist, dass durch die Zusammenfassung der allgemeine Steuersatz des Antragstellers ermittelt wird.


Allerdings wird das Screenshot-Verfahren nicht durch alle örtlichen Steuerbehörden unterstützt, denn letztendlich ist die Behörde nur verpflichtet, die steuerliche Unbedenklichkeitserklärung als offizielles Dokument auszustellen. Ein Lösungsansatz für dieses Problem wäre, wenn beide Behörden, sowohl die Einwanderungs- als auch Steuerbehörde, Informationen teilen könnten, anstatt die Übermittlung eines Screenshots durch die Antragsteller zu verlangen. Dies ist weder effizient noch praktisch. Mit Einführung der neuen Vorschriften kann es jedoch vermehrt zu Kommunikations- und Informationsproblemen zwischen den Behörden kommen – es bleibt abzuwarten, welche Lösungen die Behörden in diesem Zusammenhang ausarbeiten.


Für Ausländer, die eine längerfristige, maximal fünf Jahre gültige, Arbeitsaufenthaltsgenehmigung beantragen, wird geraten, dem Antrag einen gültigen Nachweis (beispielsweise ein Arbeitsvertrag) beizufügen. Die Praxis zeigt, dass Ausländer, die erstmalig in China arbeiten, i.d.R. einen Dreijahres-Arbeitsvertrag haben. Unter diesen Umständen kann es vorkommen, dass sie auch bei der dritten Beantragung nur eine einjährige Aufenthaltserlaubnis erhalten. Bereits im Vorfeld der dritten Beantragung sollten Arbeitnehmer und Arbeitgeber über die Ausgestaltung und die Verlängerung des Arbeitsvertrages diskutieren, wenn eine längerfristige Beschäftigung vorgesehen ist.


Die große Anzahl in China arbeitender Ausländer kann auf Behördenseite zu erhöhtem Druck führen, praktikable Lösungen für den Umgang mit den neuen Vorschriften zu finden. Wie diese im Detail aussehen ist derzeit noch unklar, jedoch werden wir diese weiter im Blick haben und zu gegebener Zeit erneut analysieren.​

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Monica Chen

Tax Consultant (China)

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