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veröffentlicht am 18. Juli 2022 | Lesedauer ca. 5 Minuten
Aus dem zahnlosen Tiger wird ein scharfes Schwert
Mit Verabschiedung der Änderungen des Nachweisgesetzes (nachfolgend auch: „NachwG“) stellt ab dem 01.08.2022 ein Verstoß des Arbeitgebers gegen seine Pflichten aus dem Nachweisgesetz nunmehr eine Ordnungswidrigkeit dar (§ 4 NachwG n.F.).
Kaspar B. Renfordt
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Marco Heimbach
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