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Rödl & Partner eröffnet Büro in Waterloo, Kanada |
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Internationalisierung: Interviews aus fast 50 Ländern
Unternehmerisches Wachstum kennt kaum geografische Grenzen. In unseren Experten finden Sie zuverlässige Wegbegleiter, die die verschiedenen Märkte kennen und die Sie als Gefährten zum Erfolg führen.
Quantitative Advisory
Herkömmliche Bewertungsvefahren stoßen in einer zunehmend komplexeren und unsicheren Welt regelmäßig an Grenzen. Wir bieten einen umfassenden Einblick in aktuelle Entwicklungen und praxisrelevante Fragestellungen.
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Dienstleistungen
Alles aus einer Hand
Rödl & Partner ist mit jedem einzelnem Geschäftsfeld exzellent positioniert. Darauf aufbauend garantieren wir unseren Mandanten mit unserer Interdisziplinarität einen besonderen Mehrwert aus der nahtlosen Kombination unserer Dienstleistungen.
Unsere Geschäftsfelder
Als Rechtsanwälte, Steuerberater, Unternehmens- und IT-Berater und Wirtschaftsprüfer sind wir an 110 eigenen Standorten in rund 50 Ländern vertreten. Unsere Mandanten vertrauen weltweit unseren 5.800 Kolleginnen und Kollegen.
Rechtsberatung
Steuerberatung
Wirtschaftsprüfung
Unternehmens- und IT-Beratung
Business Process Outsourcing
Interdisziplinäre Dienstleistungen
International Family Offices
Family Offices sehen sich immer öfter mit ebenso komplexen, vielschichtigen und globalen Sachverhalten konfrontiert wie Unternehmen. Wir stehen Ihnen dabei zur Seite und unterstützen Sie interdisziplinär und international.
Mergers & Acquistions
Die Stärke von Rödl & Partner ist nicht nur bei der Transaktionsberatung die umfassende Beratung im fachübergreifenden Team, national und international an 110 Standorten.
Mergers & Acquisitions
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Der Newsletter Corporate Law, Deals & Capital Markets informiert Sie jeden Monat über aktuelle Themen im Bereich Gesellschaftsrecht, M&A und Kapitalmarktrecht.
Abgeschlossene Transaktionen
Transaktionsberatung ist interdisziplinäre Teamarbeit. Wir setzen alles daran, einer der führenden M&A Berater im deutschen Mittelstand zu sein.
Wen wir beraten
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Entrepreneur
Unser Wirtschaftsmagazin bietet Ihnen spannende Fachartikel aus unseren Geschäftsfeldern, Experteninterviews, Gastkommentare und weitere informative Beiträge aus der Rödl & Partner-Welt und darüber hinaus.
Virtual Reality
Mit unseren 360 Grad Virtual Reality-Touren bieten wir Ihnen spannende Einblicke in die Arbeitsatmosphäre von Rödl & Partner. Lernen Sie uns virtuell kennen und erleben Sie unsere Markenkernwerte hautnah.
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Publikationen
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Das 26. Forum Global – Save the Date
Das 26. Forum Global – eine der größten Außenwirtschaftsveranstaltungen Deutschlands – findet am 3. Juli 2025 im Stammhaus in Nürnberg statt.
5. ENERGY+ Forum – 27. Mai 2025 in Nürnberg
Die aktuellen wirtschaftlichen und politischen Entwicklungen stellen Unternehmen vor neue Herausforderungen. Erfahren Sie mehr über die neuesten Trends, regulatorischen Änderungen und Best Practices.
26. Forum Global 2025
9. M&A Dialog
5. Dialog Digital
ESG Tag von Rödl & Partner
Rödl & Partner Steuerkonferenz 2025
15. Branchentreffen Erneuerbare Energien
Webinarreihe Konsolidierung & Planung mit Lucanet
Live-Webinarreihe: NextGen Akademie
Legal Updates – Live Webinare
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Wir stellen uns Ihnen vor. Wir nehmen Sie mit ins Innere unseres Unternehmens, sagen Ihnen, woher wir kommen, wie wir denken, fühlen und wie wir uns die Zukunft vorstellen. Mit Ihnen gemeinsam.
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Unsere Marke besteht nicht nur aus einem Logo, sondern definiert über unsere Marken-DNA zudem unsere Alleinstellungsmerkmale und unser Geschäftsmodell.
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Corporate Social Responsibility
Unternehmergeist und Werte
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Gründer Dr. Bernd Rödl
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Erfahren Sie mehr über die bisherigen Projekte der Rödl-Mitarbeiter-Stiftung für Kinderhilfe in unserem Projektfundus.
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Datenschutz-Grundverordnung
Der Side Letter
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Jahresrückblick 2018
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Unternehmenskauf im Ausland
Unternehmenskauf in Deutschland
Unternehmensnachfolge
Unternehmerische Mitbestimmung
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Venture-Capital
Verrechnungspreise
Vertrieb
Wegzug aus Deutschland
Whistleblowing
Wirtschaftsprüfung
Kurzmitteilungen Wirtschaft (Ausgabe 07/2012)
Seiteninhalt
Internationale Rechnungslegung: Übernahme von Standards durch die EU, neue Standards und Interpretationen
Mit Verordnung vom 5. Juni 2012 hat die EU-Kommission die geänderten Standards IAS 1 Darstellung des Abschlusses und IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer übernommen. Die geänderten Standards sind auf Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Juli 2012 bzw. am oder nach dem 1. Januar 2013 beginnen, anzuwenden. Am 17. Mai 2012 hat das IASB die jährlichen Verbesserungen für Zyklus 2009-2011 (Annual Improvements) veröffentlicht. Die Änderungen treten für Berichtsperioden in Kraft, die am oder nach dem 1. Januar 2013 beginnen. Das IFRS Interpretations Committee (IFRSIC) hat am 31. Mai 2012 Interpretationsentwürfe zu „Von Behörden erhobenen Gebühren für das Tätigsein von Unternehmen in spezifischen Märkten“ sowie zu „Geschriebenen Verkaufsoptionen auf einen nicht beherrschenden Anteil eines Anteilseigners“ veröffentlicht.
BGH zu Geschäftsführerpflichten bei Anzeichen einer Krise
Ein GmbH-Geschäftsführer hat sich bei Anzeichen einer Krise der Gesellschaft unverzüglich von einer unabhängigen, für die zu klärenden Fragestellungen fachlich qualifizierten Person beraten zu lassen, ob er pflichtgemäß Insolvenzantrag stellen muss, wenn er nicht über ausreichende persönliche Kenntnisse für diese Prüfung verfügt. Eine unverzügliche Auftragserteilung reicht nicht aus, er muss vielmehr auch auf eine unverzügliche Vorlage des Prüfungsergebnisses dringen. Die Qualifikation eines Wirtschaftsprüfers oder Rechtsanwalts für einen solchen Auftrag steht außer Frage, jedoch kann, abhängig von den Umständen des Einzelfalls, auch die Beratung durch geeignete Angehörige anderer Berufsgruppen genügen. Dies hat der BGH im Urteil vom 27. März 2012, II ZR 171/10 entschieden.
BFH zum Zeitpunkt der Aktivierung von Umsatzsteuer-Erstattungsansprüchen
Das Finanzamt hatte Umsätze über mehrere Jahre zunächst der Umsatzsteuer unterworfen, die Steuerfestsetzungen mit Bescheiden von 2005 bzw. 2006 jedoch auf der Grundlage der Rechtsprechung von EuGH und BFH geändert und die Umsätze dabei als umsatzsteuerfrei behandelt. Das Unternehmen, eine GmbH, wollte die Umsatzsteuererstattungsansprüche bereits in den Bilanzen der Jahre 2002 bis 2004 aktivieren, da die Steuererstattungsansprüche bereits im Zeitpunkt der materiell-rechtlichen Überzahlung entstanden und die Veröffentlichung der Urteile von EuGH und BGH im Jahr 2005 als werterhellende Umstände zu berücksichtigen seien. Demgegenüber stellte der BFH im Urteil vom 15. November 2011 - I R 96/10 fest, dass diese Ansprüche erst in der Bilanz für 2005 zu berücksichtigen seien, denn aufgrund des Realisationsprinzips und des Vorsichtsprinzips dürften Forderungen, die in vollem Umfang bestritten werden, erst dann aktiviert und als Ertrag erfasst werden, wenn sie entweder rechtskräftig festgestellt oder vom Schuldner anerkannt worden sind. Allerdings seien auch die erst 2006 verbescheideten Ansprüche bereits in der Bilanz 2005 zu berücksichtigen, da das Finanzamt im Jahr 2005 zweifelsfrei zum Ausdruck gebracht habe, dass es der Rechtsprechung von EuGH bzw. BFH folgen werde.
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