Steuerklauseln im SPA - Do's & Don'ts

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​​​​​​​​​​​​​​​​​veröffentlicht am 20. Dezember 2024 | Lesedauer ca. 3 Minuten

 

Ein Unternehmenskauf bringt nicht nur finanzielle und rechtliche Konsequenzen mit sich. Insbesondere führt er regelmäßig auch zu weitreichenden steuerlichen Auswirkungen. Die Tax Due Diligence befasst sich mit der Identifizierung und Bewertung möglicher steuerlicher Risiken. In den Steuerklauseln im SPA geht es um den konkreten Umgang mit diesen Risiken. Die sorgfältige Gestaltung der Steuerklauseln ist daher sehr wichtig, um spätere steuerliche Überraschungen zu vermeiden.


Was sind Steuerklauseln?​

Durch Steuerklauseln wird im SPA vor allem geregelt, wie die steuerlichen Risiken im Zusammenhang mit dem verkauften Unternehmen auf Käufer und Verkäufer verteilt werden sollen. Es erfolgt eine Definition der steuerlichen Rechte und Pflichten der Vertragsparteien. Weiterhin wird festgelegt, wer für die Steuern des verkauften Unternehmens verantwortlich ist. Dabei geht es nicht nur um künftige Steuern, sondern insbesondere auch um mögliche Risiken aus der Vergangenheit, also insbesondere in Bezug auf mögliche Steuernachforderungen infolge von Betriebsprüfungen für Veranlagungszeiträume vor dem Unternehmenskauf. Konkret wird entschieden, inwieweit mögliche Steuernachforderungen vom Käufer des Unternehmens wirtschaftlich zu tragen sind oder ob der Verkäufer hierfür einstehen muss. Daneben gibt es oft Regelungsbedarf hinsichtlich der Rechte und Verantwortlichkeiten bzgl. der Abgabe von Steuererklärungen und Mitarbeit an Betriebsprüfungen, soweit sich diese auf Zeiträume vor dem Unternehmenskauf beziehen. Im Ergebnis ist hier meist eine Kooperation von Käufer und Verkäufer sinnvoll.


Was ist wichtig aus Sicht des Käufers?​

Zentrales Anliegen aus Sicht eines Unternehmenskäufers ist es, vor allem über eine Steuerfreistellungsklausel, sicherzustellen, dass der Verkäufer für alle potenziellen steuerlichen Altlasten haftet. Ein Unternehmenskäufer sollte eine umfassende Freistellung von allen Steuern vereinbaren, die Zeiträume vor dem Unternehmenskauf, d.h. in der Regel vor dem wirtschaftlichen Übertragungsstichtag betreffen. Insbesondere ist der Unternehmskäufer gegen das zuvor genannte Risiko von Steuernachzahlungen aus Betriebsprüfungen, die Zeit-räume vor dem Unternehmenskauf betreffen, abzusichern. Der Verkäufer soll für diese Nachforderungen weiterhin die Verantwortung tragen.


Praxisbeispiel: ​Bei einem Unternehmenskauf erwirbt der Käufer im Jahr 2024 sämtliche Anteile an einer GmbH. Im Rahmen einer späteren Betriebsprüfung im Jahr 2026 stellt sich heraus, dass im Jahr 2022 bei einer Umstrukturierung unerkannt Grunderwerbsteuer ausgelöst wurde. Es kommt zu einer Steuernachforderung in Höhe von EUR 100.000. Auf Basis einer Steuerfreistellungsklausel könnte der Käufer diesen Betrag vom Verkäufer verlangen.


Zusätzlich zu einer Steuerfreistellung werden oftmals Garantieklauseln vereinbart, wonach der Verkäufer dafür einsteht, dass die steuerlichen Pflichten bis zum Zeitpunkt des Verkaufs eingehalten wurden. Diese Garantieklauseln sind besonders wichtig, wenn der Käufer sich gegen Risiken aus bestimmten Sachverhalten absichern möchte, die sich im Rahmen der steuerlichen Due Diligence als relevant herausgestellt haben.


Praxisbeispiel: Im Rahmen der steuerlichen Due Diligence äußert der Verkäufer, dass die Zielgesellschaft nicht zur Anfertigung einer Verrechnungspreisdokumentation verpflichtet sei. Informationen, um dies zu verifizieren, werden aber nicht vorgelegt. Im SPA gibt der Verkäufer daher auf Wunsch des Käufers eine Garantie ab, dass die Zielgesellschaft nicht zur Anfertigung bzw. Vorlage einer Verrechnungspreisdokumentation verpflichtet ist. Sollte sich die Garantie später als falsch erweisen, müsste der Verkäufer dem Käufer grundsätzlich alle damit verbundenen finanziellen Nachteile ersetzen.

​​​Worauf sollte der Verkäufer achten?​

Die Motivation des Verkäufers ist es prinzipiell, möglichst wenig Haftung im Nachgang an den Unternehmensverkauf zu übernehmen. Wenn, wie üblich, eine Haftung für Steuern aus Zeiträumen bis zum Verkaufsstichtag im Rahmen einer Steuerklausel vereinbart wird, ist es im Interesse des Verkäufers, diese Freistellung auf das nötige Maß zu beschränken.

Insbesondere sollten Steuerrisiken, die sich bereits auf die Kaufpreisfindung ausgewirkt haben, von der Steuerfreistellung ausgenommen sein, damit es zu keiner doppelten Berücksichtigung kommt. Zudem sind Einschränkungen der Freistellungsverpflichtung sowohl in zeitlicher Hinsicht als auch betragsmäßig denkbar. Es könnte beispielsweise vorgesehen werden, dass die Freistellungsverpflichtung maximal für drei Jahre nach dem Verkauf gilt und danach Verjährung eintritt. Zudem könnte die Freistellungsverpflichtung der Höhe nach auf einen Maximalbetrag begrenzt werden.

Praxisbeispiel: Der Verkäufer verkauft sein Unternehmen im Jahr 2024. In der Steuerfreistellungsklausel im SPA wird vereinbart, dass Ansprüche auf Steuerfreistellung nach drei Jahren verjähren. Im Jahr 2029 stellt eine Betriebsprüfung fest, dass für das Jahr 2023 Steuern in Höhe von EUR 100.000 nachzuzahlen sind. Der Käufer bzw. die gekaufte Gesellschaft müssen diese Steuernachzahlung tragen, da der Anspruch auf Freistellung bereits verjährt ist.

Wichtig ist zudem, dass sich der Verkäufer in der Steuerklausel ausreichende Mitwirkungsrechte oder Weisungsrechte in Bezug auf künftige Steuerverfahren einräumen lässt. Nur so ist sichergestellt, dass sein Interesse an einer engagierten Verteidigung gegen überzogene Ansprüche des Finanzamts, vor allem im Rahmen einer künftigen Betriebsprüfung, ausreichend gewahrt wird.

Praxisbeispiel: Im gekauften Unternehmen kommt es zu einer Betriebsprüfung. Der Käufer überlegt, ob er eine durch das Finanzamt vorgeschlagene Steuernachzahlung akzeptiert, da er im SPA damals eine Steuerfreistellung vereinbart hat. Nach einem Blick in die Steuerklausel stellt er fest, dass er eine Einigung mit dem Finanzamt nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Verkäufers vornehmen darf, da er andernfalls seinen Anspruch auf Steuerfreistellung verliert.

​Fazit

​Bereits kleine Fehler in der Steuerklausel können erhebliche finanzielle Folgen nach sich ziehen. Es sollte daher entsprechend sorgfältig bei der Formulierung und Verhandlung der Steuerklauseln im SPA gearbeitet werden. Dadurch wird sichergestellt, dass der Unternehmenskauf auch aus steuerlicher Sicht ein Erfolg wird.​

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Dr. Tobias Schädle

Rechtsanwalt, Steuerberater

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